Leichtere Freistellung von Arbeitnehmern für Jugendleitertätigkeit

Der Bayerische Landtag hat auf Antrag der CSU-Fraktion ein verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz beschlossen. Arbeitnehmer können jetzt leichter und flexibler für ihre Jugendleitertätigkeit freigestellt werden. Damit wird ihre Arbeit vor Ort mit den Jugendlichen unterstützt.

„Jugendarbeit unterstützen ist der beste Weg, um der Radikalisierung unter jungen Menschen und einer Schwächung der Zivilgesellschaft entgegenzutreten. Außerdem stärken wir so den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.“ Mit diesen Worten begrüßt der Nürnberger CSU-Landtagsabgeordnete Hermann Imhof die Entscheidung im Bayerischen Landtag. Künftig sollen zum Beispiel auch stundenweise Freistellungen möglich sein, was Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkomme.

Die CSU reagiert mit der Gesetzesänderung auf neue Gegebenheiten im ehrenamtlichen Bereich und im Arbeitsleben. Hierzu sollen die Freistellungsmöglichkeiten flexibilisiert und der Freistellungsanspruch nicht mehr nach Tagen, sondern Veranstaltungen bemessen werden. „Unser Vorschlag schafft mehr Flexibilität für die Ehrenamtlichen. Es liegt auch im Interesse der Arbeitgeber, selbstständige und verantwortungsvolle Mitarbeiter in ihren Unternehmen zu haben“, bekräftigte Imhof.

Jugendarbeit sei in jedem Fall ein Gewinn für die Gesellschaft. Sie biete jungen Menschen die Chancen, durch eigenes ehrenamtliches Engagement zu aktiven und pflichtbewussten Bürgern heranzureifen. Imhof wies darauf hin, dass die Verbesserungen nicht nur Jugendlichen zugutekämen, sondern auch älteren Erwachsenen, die in der Jugendarbeit aktiv sind. Die Jugendverbände könnten mit dieser ehrenamtlichen Leistung einen gesellschaftlichen Beitrag leisten, der vom Staat allenfalls mit enormen Mitteln geleistet werden könnte.

Bisher kann ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung je Arbeitnehmer wird durch das Gesetz nicht erhöht.

Mehr Organisations- und Planungssicherheit erhalten die Arbeitnehmer und die Jugendorganisationen, weil eine so genannte Genehmigungsfiktion eingefügt wurde. Das heißt, ein Freistellungsantrag soll als bewilligt gelten, wenn ihn der Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller spätestens zwei Wochen vor Beginn des Freistellungszeitraums begründet ablehnt.

Der Landtag nahm aber auch die Sorgen der Wirtschaft ernst. So ist eine Überprüfung der neuen Regelung nach zwei Jahren vorgesehen.

Autor:

Pressestelle Hermann Imhof, MdL aus Nürnberg

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