Auch in 2021
Wohlwollende Hinzuverdienstregelungen für Frührentner
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden letztes Jahr in vielen Branchen die Arbeitskräfte knapp. Betroffen waren der Medizin- und Pflegebereich ebenso wie die Landwirtschaft oder die Lieferdienste. Um diese Lücken zu füllen, lockerte die Bundesregierung die Hinzuverdienstregelungen für Frührentner.
Diese Vorteile gelten als Anreiz zum Arbeiten auch im laufenden Jahr.
Zur Rente ordentlich dazuverdienen – ohne Rentenkürzung
Bereits im Jahr 2020 wurde die Hinzuverdienstgrenze signifikant angehoben: Frührentner konnten im ganzen Jahr bis zu 44.590 Euro hinzuverdienen – ohne Abzüge bei der Rente. Ursprünglich war diese Regelung bis zum 31.12.2020 befristet, wurde aber auf dieses Jahr ausgeweitet.
Seit Januar hat sich dabei die Obergrenze von 44.590 Euro sogar noch auf bis zu 46.060 Euro erhöht. Erst ab dieser Summe müssen Frührentner mit Rentenkürzungen rechnen.
Wichtig: Die Regelung gilt nicht für Bezieher von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für sie bleibt alles beim Alten.
Bis zum Jahr 2020 lag die Obergrenze bei nur 6.300 Euro brutto. Wer als Frührentner mehr verdiente, hatte mit einer Rentenkürzung zu rechnen. Ab 2022 wird diese Regelung aller Voraussicht nach wieder in Kraft gesetzt.
Anteilige Rentenkürzungen bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze
Verdienen sich Bezieher von vorgezogenen Altersrenten mehr als 46.060 Euro dazu, wird ihre Rente anteilig gekürzt. Der Teil des Einkommens, der diesen Betrag übersteigt, wird dann zu 40 Prozent von der Rente abgezogen. Ausschlaggebend ist dabei der Jahresverdienst.
Allerdings: Wird später wieder die volle vorgezogene Rente bezogen, hat sie sich oft etwas erhöht. Das liegt an den Rentenversicherungsbeiträgen, die während der Beschäftigung erworben wurden.
Rente zusätzlich zum Job beantragen bringt Vorteile
Die neue Regelung lohnt sich für besonders langjährig versicherte Personen mit Anspruch auf eine Frührente. Wenn sie bisher weitergearbeitet und ihre Rente noch nicht beantragt haben, ist eine Kombination aus Arbeit und Rente jetzt besonders vorteilhaft. Als besonders langjährig Versicherte gelten alle, die mindestens 45 Jahre in den Rententopf eingezahlt haben. Diese Personen können bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Wer im Jahr 1955 geboren wurde, kann beispielsweise mit 63,5 Jahren Ruheständler werden, jüngere Jahrgänge – zum Beispiel der Jahrgang 1964 – mit 65 Jahren.
Die Frührente ist für besonders langjährige Versicherte abschlagsfrei. Anders ist es bei den vorgezogenen Altersrenten für Schwerbehinderte und lediglich langjährig Versicherte (ohne den Zusatz „besonders“). Denen wird die Frührente monatlich um 0,3 Prozent gekürzt. Bei einem um drei Jahre früheren Renteneintritt mit 63 Jahren würde das ein Minus von 10,8 Prozent bei der Bruttorente ausmachen – und zwar lebenslang.
Rentner von morgen mit anderen Sorgen
Die Ruheständler der Zukunft müssen sich auf weit fundamentalere Probleme als Neuregelungen bei der Rente einstellen: Für sie wird die private Altersvorsorge immer wichtiger, da die gesetzliche Rente aufgrund sinkender Geburtenraten zukünftig immer schmaler ausfallen wird. Bereits heute machen sich 65 Prozent der jungen Deutschen Sorgen, im Rentenalter zu verarmen.
Laut einer Umfrage des Finanzdienstleisters tecis in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut YouGov ist die persönliche Finanzberatung für junge Erwerbstätige deshalb immer wichtiger: 60 Prozent der 18- bis 39-jährigen Befragten geben in der tecis-Umfrage an, dass eine persönliche Finanzberatung für sie absoluten Vorrang vor allen anderen Infoquellen hat. Deshalb hat tecis auch eine neue Zielgruppe für sich definiert.
44 Prozent von ihnen beziehen ihre Informationen in erster Linie aus Gesprächen mit ihrer Finanzberatung, so die tecis-Studie. Mit etwas Glück stehen dabei Renten-Regelungen aufgrund von Pandemien zugunsten mittel- und langfristiger Vermögensstrategien hinten an.
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