Künstliche Befruchtung: Unterhaltspflicht durch Zustimmung
Familienrecht - Aktuelles Urteil REGION (pm/nf) - Wenn ein Mann in eine künstliche Befruchtung seiner Partnerin einwilligt, muss er damit rechnen, später Unterhalt zahlen zu müssen. Und zwar auch dann, wenn beide nicht verheiratet sind und er das Kind nicht als seines anerkannt hat. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) informiert über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes. BGH, Az. XII ZR 99/14 Hintergrundinformation: Eine Unterhaltspflicht kann nicht nur per...