Grünflächenamt erinnert an wichtige Regeln
SO werden Grünanlagen richtig erhalten und genutzt
FÜRTH (pm/ak) - Mit Beginn des Frühjahrs nutzen Bürgerinnen und Bürger wieder intensiv die Grünanlagen. Da deren Belastbarkeit begrenzt ist, bittet das Grünflächenamt darum, ein paar wichtige Regeln zu beachten.
Städtische Erholungsanlagen und Kinderspielplätze sind öffentliche Einrichtungen, die der Gesundheit und der Entspannung dienen und die dem Schutz der Allgemeinheit anvertraut sind. Die Benutzung richtet sich nach der Grünanlagensatzung, die unter www.fuerth.de/ortsrecht nachgelesen werden kann.
Zum Schutz der Schaupflanzungen (Krokusse, Tulpen, Stauden, Wechselbepflanzung usw.) bittet die Stadtverwaltung Passanten und Spaziergänger, sich nur auf den gekennzeichneten Liegewiesen aufzuhalten und auf den vorgesehenen Wegen zu gehen. Es ist zum Beispiel verboten, Blumen, Zweige und Früchte abzupflücken oder abzuschneiden. In den Anlagen gibt es ausreichend Abfallkörbe, in die entsprechende Gegenstände geworfen werden können. Das Abladen von Haus- und Sperrmüll oder von Verpackungsmaterial ist nicht erlaubt.
Zum Schutz der Besucher, vor allem aber älterer Menschen und Kinder, ist das Radfahren in den Anlagen grundsätzlich verboten. Schilder weisen vor Ort auf Ausnahmeregelungen hin. Hunde müssen grundsätzlich an die Leine genommen werden und dürfen nicht frei herumlaufen (versuchsweise vom Leinenzwang ausgenommen sind die Pegnitzwiesen). Leider stellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung immer wieder fest, dass Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt werden. Nach der städtischen Satzung für die Erholungsanlagen dürfen die Vierbeiner nicht auf Kinderspielplätze mitgenommen werden.
Da auch die Grünanlagen verunreinigt sind, bittet das Grünflächenamt alle Hundebesitzer, die „Hinterlassenschaften“ der Tiere zu entfernen und mitzunehmen. Die Verschmutzung durch Hundekot ist nicht nur verboten, sondern birgt auch Infektionsgefahren.
Die Stadtverwaltung appelliert an die Vernunft und das Umweltbewusstsein der Fürther Bevölkerung und hofft, dass Sanktionsmaßnahmen nicht erforderlich sind. Sie weist aber darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Grünanlagensatzung mit Geldbußen geahndet werden können.
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