Das ändert sich mit den neuen Corona-Beschlüssen
Aktuelle Infos von der infra
FÜRTH (ak/pm) - Die infra hat wichtige Neuigkeiten bezüglich der Benutzung der Busse, des Fahrtenangebotes und der geltenden Regeln für die Fürther Bäder.
3G-Nachweis in den Bussen
Nach den neuen Corona-Beschlüssen gilt seit 24. November 2021 unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln eine 3G-Regelung. Auch Fürther Fahrgäste müssen also bis auf Weiteres gegen Corona geimpft, von Covid-19 genesen oder negativ auf das Virus getestet sein und dies per Impfpass, Testbescheinigung oder per App belegen können. Ausnahmen gibt es für Schülerinnen und Schüler, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Sie müssen lediglich einen Schüler-Ausweis vorzeigen können. Auch Kinder unter 6 Jahren sind von der Regel befreit.
Die Kontrolle zur Einhaltung der 3G-Regel wird durch Personal der infra oder einem beauftragten Dienstleister, der Polizei oder dem Ordnungsamt erfolgen. Mit der gesetzlichen Vorgabe zur Nachweispflicht im ÖPNV können jederzeit Impf- oder Genesenennachweis oder das Ergebnis eines Tests ergänzt um den Personalausweis zur Einsicht verlangt werden. Die infra bittet ihre Fahrgäste, die entsprechenden Dokumente für das Kontrollpersonal bereit zu halten.
Wer ohne den erforderlichen Nachweis unterwegs ist, muss den Bus an der nächsten Haltestelle verlassen. Weitere Konsequenzen sind derzeit noch offen.
Weiterhin müssen FFP2-Masken oder gleichwertig genormte Masken getragen werden. Eine Befreiung von der Maskenpflicht entbindet ungeimpfte Personen nicht von der Testpflicht. Schnelltestbescheinigungen sind maximal 24 Stunden gültig, PCR-Test-Ergebnisse 48 Stunden. Wer danach mit dem Bus unterwegs sein will, benötigt eine neue Bescheinigung.
Um für alle Fahrgäste ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten, hält die infra in den Bussen weiterhin an allen eingeführten Schutzmaßnahmen von antiviralen Filtern über die Imprägnierung aller Kontaktflächen mit einen speziellen Reinigungsspray bis hin zur Maskenpflicht bereits an der Haltestelle fest. Zudem haben Studien gezeigt, dass im ÖPNV die Ansteckungsgefahr sehr gering ist.
2G plus-Regel in den Fürther Bädern
Der Zugang zu den Fürther Bädern ist ebenfalls nur noch für Geimpfte und Genesene mit einem negativen Corona-Test möglich. Ausgenommen sind ungeimpfte 12- bis 17-jährige, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden. Ihnen ist der Zutritt mit Nachweis (Schülerausweis, Schulbestätigung, ÖPNV-Schüler-Verbundpass) zu den bisherigen Regelungen übergangsweise bis Ende Dezember 2021 zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten möglich. Von der 2G-/2G plus- und 3G-Regel ausgenommen sind auch alle Kinder, die jünger als 12 Jahre und 3 Monate sind.
Zudem dürfen nur noch maximal 25 Prozent der bestehenden Kapazitäten genutzt werden. Das heißt, ins Hallenbad Fürth in den Frühschwimmerslots dürfen nur noch maximal 30 Personen gleichzeitig ins Bad. Für die übrigen Slots gilt eine Besucherobergrenze von 60 Personen. Im Hallenbad Stadeln sind es ebenfalls maximal 60 Personen.
NightLiner ausgebremst
Nachdem Clubs und Diskotheken schließen, Weihnachtsmärkte abgesagt wurden und eine Sperrstunde ab 22 Uhr eingeführt wird, stellt die infra – ebenso wie die Nachbarstädte Erlangen und Nürnberg - den Betrieb der NightLiner bis auf Weiteres wieder ein.
Aktion Tütenbus abgesagt
Auch die geplante Aktion, an den vier Adventssamstagen in Kooperation mit der Stadt Fürth zur Aufbewahrung der Einkäufe den beliebten Tütenbus anzubieten, wurde aus Infektionsschutzgründen und um unnötige Kontakte zu vermeiden, abgesagt.
Alle Informationen rund um die Änderungen durch die neuen Corona-Beschlüsse hat die infra im Internet unter www.infra-fuerth.de/corona zusammengefasst.
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