Am 15. und 16. September
Alle Infos rund um den 89. Grafflmarkt
FÜRTH (ak/pm) - Der 89. Fürther Grafflmarkt findet am Freitag, 15., und Samstag, 16. September, auf folgenden Straßen und Plätzen statt: Gustavstraße, Waagplatz, Waagstraße, Kirchenplatz, Königstraße, Geleitsgasse, Löwenplatz, Parkplätze Lilienstraße und Marktplatz („Grüner Markt“).
Für einige Stände sind noch Platzkarten unter www.reservix.de erhältlich. Die Gebühren betragen 66 Euro für Kategorie 2 (drei mal zwei Meter, kein Pavillon) und Kategorie 3 (drei mal zwei Meter, Pavillon erlaubt). Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen System- und Vorverkaufsgebühren. Die Platzgebühren in den freibelegbaren Bereichen (Geleitsgasse und Löwenplatz) werden am Freitag und Samstag durch städtisches Personal vor Ort in bar kassiert. Die täglichen Gebühren betragen: 5,50 Euro pro beanspruchtem Quadratmeter Verkaufsfläche (mindestens ein Quadratmeter).
In den freibelegbaren Bereichen gilt das Prinzip der Selbstreservierung. Die Stadt Fürth nimmt hier keine Platzvergaben oder –zuteilungen vor. Die zur Verfügung stehenden Verkaufsflächen werden voraussichtlich am Tag vor dem Grafflmarkt vormittags von Mitarbeitern des Marktamtes markiert. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die Markierungen gültig sind, für die das offizielle Klebeband der Stadt Fürth (weißes Band mit aufgedrucktem Kleeblatt und Schriftzug „Stadt Fürth“) verwendet wurde. Alle anderen Markierungen haben keine Gültigkeit und werden von den städtischen Mitarbeitern entfernt.
Der Kirchenplatz ist als Kindergrafflfläche ausschließlich für Kinder (bis maximal 14 Jahren) reserviert. Hier ist nur der ebenerdige Verkauf (beispielsweise von einer Decke aus) von kindertypischen Artikeln gestattet. Aufgebaute Stände sind nicht erlaubt. Am Freitag, 15. September, sind die Gustavstraße, der Marktplatz sowie Waagstraße und –platz bereits ab 7 Uhr gesperrt, der weitere Veranstaltungsbereich ab 11 Uhr. Danach dürfen nur noch Graffler, die im Besitz einer – über den Online-Vorverkauf erhältlichen – Platzkarte sind, bis 14 Uhr zum Entladen ihrer Fahrzeuge in das Grafflmarkt-Gelände einfahren. Ab 14 Uhr ist generell das Einfahren in das Grafflmarkt-Gebiet untersagt, außer für Anlieger. Anlieger dürfen das Grafflmarkt-Gebiet befahren, wenn sie im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung sind, die das Straßenverkehrsamt, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth, ausstellt. Hierfür genügt ein formloser Antrag an transport@fuerth.de. Die Stadt Fürth weist darauf hin, dass während des Grafflmarkts selbstverständlich alle allgemeinen Verkehrs- und Parkregeln weitergelten. Insbesondere die Bereiche rund um den Markt werden von der Polizei verstärkt überwacht.
Die Verkaufsstände müssen am Grafflmarkt-Samstag um 16 Uhr geräumt sein. Verkaufsgüter, Standeinrichtungen, Tapeziertische usw., die sich am Freitag, 15. September, vor 12 Uhr im Platzkartenbereich bzw. am Samstag, 16. September, nach 16.30 Uhr noch im gesamten Grafflmarkt-Gebiet befinden, werden gegebenenfalls durch die Stadt Fürth beseitigt und entsorgt.
Aus gegebenem Anlass muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Aufbau- (freitags von 12 bis 14 Uhr) und Abbauzeiten (samstags von zirka 15 bis 16 Uhr) zwingend einzuhalten sind. Insbesondere in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) werden aus Lärmschutzgründen und zum Schutz der Anwohnerschaft keine Auf-, Ab- oder Umbauarbeiten geduldet. Die Marktteilnehmer werden um entsprechende Beachtung gebeten.
Ferner wird darauf verwiesen, dass die im Vorverkauf zugeteilten Standplatzgrößen (drei mal ein Meter bzw. drei mal zwei Meter) grundsätzlich einzuhalten sind. Werden Stände über die Platzkartengröße hinaus aufgebaut, wird den Platzkarteninhabern hierbei freigestellt auf die Platzkartengröße zurückzubauen oder entsprechend der Zusatzfläche nachzubezahlen – sofern sicherheitsrelevante Belange nicht entgegenstehen.
Dies wird an beiden Markttagen vor Ort überprüft und bei Bedarf nach Maßgabe zusätzlich kassiert (5,50 Euro pro Quadratmeter, maximal bis zu der in der Grafflmarkt-Verordnung festgesetzten Höchstgrenze von zwölf Quadratmetern). Flächen die aus veranstaltungs- bzw. ordnungsrechtlichen Gründen zwingend freizuhalten sind bleiben hiervon unberührt und müssen zurückgebaut werden. Die Marktteilnehmer werden um entsprechende Beachtung gebeten.
Der Verkauf für Trödelware ist am Freitag, 15. September, von 16 bis 22 Uhr sowie am Samstag, 16. September, von 8 bis 16 Uhr gestattet.
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