Kostenfreiheit des Schulwegs im Schuljahr 2021/2022
Antrag stellen und Fahrtkosten sparen

Kostenfreiheit des Schulwegs im Schuljahr 2021/22. | Foto: tom
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FÜRTH (pm/ak) – Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderungsverordnung haben Schüler/innen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenfreie Beförderung für den Schulweg.

In der Regel kommt die Stadt Fürth als Aufgabenträger dieser Beförderungspflicht für Schüler aus dem Stadtgebiet dadurch nach, dass sie Fahrberechtigungsmarken für öffentliche Verkehrsmittel an anspruchsberechtigte Schüler auf Antrag (= Erfassungsbogen) über die Schule zum Schuljahresbeginn aushändigt. Bei der großen Anzahl der zu erwartenden Fälle kann ein reibungsloser Ablauf nur dann gewährleistet werden, wenn die Anträge rechtzeitig gestellt werden und mit den entsprechenden Nachweisen der Stadt Fürth vorliegen. Die Anträge sind unbedingt von den Schulen abzustempeln und in der Regel nur über die Schulen an die Stadt Fürth einzureichen. Auskünfte erteilen die Schulsekretariate oder die Stadt Fürth, Schulverwaltungsamt, Wasserstraße 4, 90744 Fürth (Telefon 0911 974-16 64).

Die Fahrberechtigungsmarken werden zeitgerecht den Schulen für die Ausgabe zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe der Marken erfolgt folgendermaßen:
Grund- und Mittelschulen (ohne Mittelschule Soldnerstraße und Mittelschule Kiderlinstraße).
Sonderpädagogisches Förderzentrum Fürth- Nord und Sonderpädagogisches Förderzentrum Fürth-Süd: Montag, 13. September, 9 bis 11 Uhr.
Mittelschule Soldnerstraße: Dienstag, 14. September, über die Klassenleiter.
Mittelschule Kiderlinstraße: Montag, 13. September, 8.30 bis 10 Uhr.
Hans-Böckler-Schule: Freitag, 10. September, 8 bis 12 Uhr und Montag, 13. September, 8 bis 12 Uhr.
Leopold-Ullstein-Realschule: Dienstag, 14. September, über die Klassenleiter.
Hardenberg-Gymnasium: Freitag, 10., Montag, 13., und Dienstag, 14. September, von 9 bis 12 Uhr.
Für Mensakarten bitte sechs Euro passend bereithalten. Bitte vor der Abholung unter
www.hardenberg-gymnasium.de über eventuelle Änderungen und Auflagen informieren.
Heinrich-Schliemann-Gymnasium: Dienstag, 14. September, über die Klassenleiter.
Helene-Lange-Gymnasium: Dienstag, 14. September, über die Klassenleiter.
Berufsschule I und Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung (Hauswirtschaft) und Kinderpflege: Freitag, 10. September, 9 bis 11 Uhr.

Damit ist gewährleistet, dass die Wertmarken spätestens am Schuljahresbeginn jedem berechtigten Schüler zur Verfügung stehen. Bei verspätet eingegangenen oder unvollständigen Anträgen können die Fahrtkosten unter Umständen erst ab dem 1. Schultag des nachfolgenden Monats übernommen werden (bitte beachten, dass die Schulsekretariate während der Sommerferien überwiegend nicht besetzt sind). Erfolgt die Abholung der Schülerfahrmarken nicht rechtzeitig, so besteht kein Anspruch auf nachträgliche Erstattung von Fahrtkosten, die aus diesem Grund entstanden sind. Die Abholung der Fahrberechtigungsmarken zum Schuljahresbeginn direkt im Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth ist nur mit vorheriger telefonischer Terminanfrage unter 0911 974-16 64 bzw. Online-Terminvereinbarung unter www.services.fuerth.de in Ausnahmefällen möglich.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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