Geldstrafen wegen Coronabestimmungen - Eine Zwischenbilanz aus dem Rathaus
Bereits 47.000 Euro an Bußgeldern zusammengekommen
![Der Kommunale Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst (KOD) überwacht in Fürth die Einhaltung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. | Foto: Archiv](https://media04.marktspiegel.de/article/2021/02/25/9/277499_L.jpg?1614260007)
- Der Kommunale Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst (KOD) überwacht in Fürth die Einhaltung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
- Foto: Archiv
- hochgeladen von Arthur Kreklau
FÜRTH (pm/ak) - Im Stadtgebiet von Fürth wird die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes regelmäßig kontrolliert. Bisher wurden bereits 47.000 Euro an Bußgeldern verhängt.
In erster Linie werden diese Kontrollen vom Kommunalen Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst (KOD) durchgeführt. Dieser steht im Austausch mit der Polizei, die ebenfalls die Einhaltung der Coronabestimmungen überwacht. Schwerpunkt der Kontrollen ist der Innenstadtbereich, für den laut Allgemeinverfügung ein Alkoholverbot und die Maskenpflicht gilt. Der KOD ist mit zwei/drei Personen in einer Morgen- und einer Abendschicht unterwegs.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, je nach Situation, das Gespräch, um auf die Maskenpflicht, das Ausgangs- oder Alkoholverbot hinzuweisen. Als letztes Mittel werden jedoch auch Bußgelder verhängt.
Seit dem 1. August 2020 bis 24. Februar 2021 wurden bisher insgesamt 132 Verstöße nach dem IfSG verfolgt.
Dabei wurden folgende Verstöße geahndet:
Maskenpflicht auf Begegnungsflächen 57x 500 €
Ausgangsverbot 45x 250 €
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum 5x 250 €
Maskenpflicht in Läden 2x 250 €
Treffen von unterschiedlichen Haushalten 2x 250 €
Unerlaubtes Öffnen von Ladengeschäften 1x 5000 €
![Der Kommunale Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst (KOD) überwacht in Fürth die Einhaltung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. | Foto: Archiv](https://media04.marktspiegel.de/article/2021/02/25/9/277499_L.jpg?1614260007)
![Die Anlage zur Allgemeinverfügung der Stadt Fürth vom 25.01.2021 zeigt den Geltungsbereich der Maskenpflicht und des Alkoholkonsumverbots. Grafik: Stadt Fürth](https://media04.marktspiegel.de/article/2021/02/25/2/277502_L.jpg?1614260266)
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.