Forderung von OB Thomas Jung
"Datenschutz muss auf den Prüfstand"
FÜRTH (pm/ak) - Dr. Thomas Jung, Oberbürgermeister der Stadt Fürth, sieht Handlungsbedarf bei der strengen Anwendung des Datenschutzes. Er appelliert an den Gesetzgeber, zwischen Datenschutz und Schutz vor den Gefahren einer Pandemie abzuwägen. Nicht nur in der Sicherheitspolitik gibt es seit Jahren Diskussionen über überzogenen Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland, der sich nicht selten eher als Täterschutz erweist. So beispielsweise bei der Verfolgung von sexueller Missbrauchskriminalität im Internet.
Aktuell wird jetzt aber nach Einschätzung des Fürther Oberbürgermeisters Thomas Jung die Absurdität des Deutschen Datenschutzregelwerks in der Corona-Krise sichtbar:
„Wir haben in Bayern den Katastrophenfall und wir stehen, laut Aussagen der Bundesregierung, mit dieser Pandemie vor der größten Herausforderung in unserer Gesellschaft und unserem Staat seit dem Zweiten Weltkrieg. Dementsprechend werden viele Grundrechte eingeschränkt, sei es Religionsfreiheit (Art. 4 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) und für Millionen Menschen die Freiheit der Bewegung und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 und 11 GG). Das ist dem Ernst der Situation geschuldet und gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus notwendig.
Einzig unberührt und unangetastet bleiben bisher der Datenschutz und das sogenannte Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. Das führt zu vielen Absurditäten, die ich an drei Beispielen benennen möchte
1. Die Staatsregierung hat die Kommunen in Bayern verpflichtet FFP2-Masken für Bedürftige zur Verfügung zu stellen. Das ist richtig und gut. Allerdings durften die Städte dabei nicht auf die Daten der Job-Center zurückgreifen. Es mussten Geheimhaltungs-und Datenschutzvorschriften beachtet werden, so dass letztlich keine städtischen Beschäftigten über die Adressen verfügen konnten. Dies führte zu einer umständlichen und sehr aufwändigen Arbeitsteilung zwischen den Kommunalbediensteten und dem Jobcenter. Die Bedürftigen bekamen die Masken, allerdings war der Aufwand absurd hoch und kompliziert. Das Geld, das hier zusätzlich investiert werden musste, wäre bei den Bedürftigen sehr viel besser aufgehoben.
2. Aus Datenschutzgründen darf bei der Anmeldung bei den Impfzentren nur eine E-Mail benutzt werden. Wenn jetzt eine Familie, wie es oft der Fall ist, nur einen mail-Account hat, ist eine Anmeldung mehrerer Familienmitglieder unmöglich oder stellt digital nicht so bewanderte Menschen vor große Probleme.
3. Corona-Warn-Apps in asiatischen Staaten sammeln viel mehr Daten. Dadurch sind auch viel effektiver, die Informationen hilfreicher. Zudem werden dort diese Apps kontinuierlich weiterentwickelt.
Dies ist die Situation in unserem Land, obwohl zeitgleich diejenigen, die den Datenschutz hochhalten und einfordern, oft - beispielsweise über die Sozialen Netzwerke- ohne jede Zurückhaltung bereit sind, viel Persönliches von sich preiszugeben. Das führt zu einer widersprüchlichen Gemengelage in unserm Land, die jetzt diskutiert werden muss. Wenn sogar Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Winfried Kretschmann fordert, von einem „verhindernden zu einem gestaltenden Datenschutz [zu] kommen“ sollte das zum Nachdenken anregen.
Ich fordere daher den Gesetzgeber auf, aus den Erfahrungen der Pandemie zu lernen, um zu einer neuen Abwägung zwischen Datenschutz und Schutz vor den Gefahren einer Pandemie, Schutz vor Straftaten und Schutz vor Gesundheitsschäden zu gelangen."
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