Cannabis-Genuss in der Öffentlichkeit provozierte
Geldbuße trotz Erlaubnisschein

Öffentlich Cannabis geraucht: Geldbuße trotz Erlaubnisschein | Foto: picture alliance / dpa/Symbolbild
  • Öffentlich Cannabis geraucht: Geldbuße trotz Erlaubnisschein
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FÜRTH (dpa/lby) - Ein Mann aus Fürth muss eine Geldbuße zahlen, weil er öffentlich provokant Cannabis rauchte - obwohl ihm das per ärztlicher Bescheinigung genehmigt war. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte eine vom Amtsgericht Fürth zuvor verhängte Geldbuße in Höhe von 50 Euro, wie das Fürther Gericht mitteilte.

Der Mann habe sich im März vergangenen Jahres an einen Bistrotisch auf dem Fürther Bauernmarkt gestellt und geraucht - offenbar in der Absicht zu provozieren und Aufmerksamkeit zu erregen, wie das Gericht entschied. Ein Gemüsebauer, der einen benachbarten Marktstand betrieb, hatte sich beschwert.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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