Entscheidung für Traditionsgaststätte rechtskräftig
"Grüner Baum" endgültig gerettet
FÜRTH (pm/ak) - Als höchste Instanz hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag eines Dauerklägers aus der Gustavstraße auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 3. März 2020 abgelehnt.
Gegen diese Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, sie ist somit rechtskräftig. Damit sind alle Versuche dieses Dauerklägers gescheitert, die Wiedereröffnung und Sanierung einer der ältesten Gaststätten Fürths, die mittlerweile auf eine weit über 300-jährige Wirthaustradition zurückblicken kann, zu verhindern.
Sehr zur Freude von Oberbürgermeister Thomas Jung: „Die Dauerkläger aus der Gustavstraße müssen damit eine weitere eindeutige Niederlage verkraften. Zugleich ist mit dem „Grünen Baum“ ein Wahrzeichen der Fürther Gaststättenkultur und eines der bedeutendsten und bekanntesten Lokale in der Altstadt dauerhaft gesichert. Gerade in Zeiten, in denen die Gastronomie jede Unterstützung benötigt, kommt dieses Urteil wie gerufen.“
Zugleich appelliert Jung nach dieser klaren Gerichtsentscheidung an die Dauerbeschwerdeführer, auch die letzte offene Klage von insgesamt über 20 zurückzunehmen. Dabei handelt es sich um die Klage gegen die Bebauungsplanänderung. „Die Gustavstraße verdient gerade in der für die Gastronomie so schwierigen Pandemielage Frieden und Rückhalt. Sowohl die Wirte als auch die Gerichte haben Besseres und Wichtigeres zu tun, als sich mit unbelehrbaren Querulanten, die eine historisch gewachsene Gaststättentradition und Heimstätte der Fürther Gastlichkeit mit einer nie dagewesenen Klageserie überziehen, zu befassen. Nach diversen Niederlagen vor Gericht stünde es den Dauerklägern gut zu Gesicht, endlich Größe und Respekt vor demokratisch legitimierten Entscheidungen und gelebten Traditionen zu zeigen,“ so der OB.
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