Altes Haus, neue Besitzer
Energieberatung zu Sanierungspflichten
FÜRTH (pm/ak) – Rund 430.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Die Mehrheit davon sind Eigentumswohnungen und Wohnhäuser. Wechselt – wie im Erbfall – der Eigentümer, entstehen Pflichten für den neuen Besitzer. Darunter fällt die Erfüllung energetischer Standards bei Heizung und Wärmedämmung. Nach dem Eigentümerwechsel haben die neuen Besitzerinnen bzw. Besitzer zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Während Käuferinnen bzw. Käufer sich dieser Tatsache in der Regel...