Gesetzliches Rauchverbot auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen
Recht der Kinder auf gesunde Spielräume
FÜRTH (pm/nf) - Ein Volksentscheid in Bayern bereitete den Boden für das Gesundheitsschutzgesetz von 2010. Seitdem gilt auch in Kinder- und Jugendeinrichtungen ein absolutes Rauchverbot. „Räumlich abgegrenzte und vom Träger gewidmete Kinderspielplätze“ werden ausdrücklich zu diesen Einrichtungen gezählt. Damit sind alle öffentlichen Kinderspielplätze, Jugendspielbereiche und Bolzplätze nach bayerischem Gesetz rauchfreie Zonen.
Bereits 2016 wurde auf öffentlichen Wunsch das Rauchverbot auf den vorhandenen Schildern nachgerüstet.Mitten in der Spielsaison möchte das Grünflächenamt an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren, die Spielflächen rauchfrei und damit zigarettenstummelfrei zu halten. Im Interesse der kindlichen Gesundheit wird darum gebeten, das Gesetz zu respektieren und auch verbal dabei zu unterstützen, andere ebenfalls zu ermuntern, in Spielräumen nicht zu rauchen. Herumliegende Zigarettenstummel sind für Kleinkinder äußerst gefährlich, wenn diese in den Mund genommen werden.
Das Rauchverbot auf Spielplätzen bedeutet auch einen Schutz vor Vergiftungen. Das Grünflächenamt stellt mit seiner täglichen Arbeit auf den Spiel- und Bolzflächen – mit der Reinigung der Flächen sowie der Kontrolle und Reparatur der Spielgeräte – Spielräume zur Verfügung, die den Kindern Möglichkeiten bieten, die Welt zu entdecken und die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln.
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.