Polizei findet weitere verdächtige Gegenstände
Aufzuchtanlage für Marihuana entdeckt
![Marihuana-Plantage in der Fürther City entdeckt. | Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild](https://media04.marktspiegel.de/article/2021/09/16/9/290239_L.jpg?1631792945)
- Marihuana-Plantage in der Fürther City entdeckt.
- Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild
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FÜRTH (pm/ak) – Am Mittwochabend (15.09.2021) durchsuchten Polizeibeamte nach einer vorausgegangenen Körperverletzung die Wohnung eines 25-jährigen Mannes in der Fürther Innenstadt. Hierbei fanden sie eine Marihuana Aufzuchtanlage und weitere verdächtige Gegenstände.
Zunächst teilte am Mittwochabend gegen 20:15 Uhr ein Anwohner der Einsatzzentrale mit, dass er und sein Hund in einem Anwesen in der Angerstraße von einem anderen Mann mit einer Leiter geschlagen worden seien. Polizeibeamte der Polizeiinspektion Fürth konnten unmittelbar nach ihrem Eintreffen am Tatort einen 25-jährigen Tatverdächtigen festnehmen.
Im Rahmen der weiteren Sachbearbeitung stellten die Beamten fest, dass der 25-Jährige in dem besagten Anwesen wohnt. Weiterhin nahmen Polizeibeamten aus der Wohnung des Tatverdächtigen starken Geruch von Marihuana wahr. Hierauf durchsuchten sie die Räumlichkeiten und entdeckten dabei eine Aufzuchtanlage für Marihuana mit mehreren entsprechenden Pflanzen. Die Anlage und die Marihuana Pflanzen stellten die Beamten sicher.
Darüber hinaus fanden die Beamten zahlreiche Utensilien, die typischerweise bei illegalen Graffitischmierereien benutzt werden. Diese Gegenstände wurden ebenfalls sichergestellt. Es wird nun geprüft, ob ein Zusammenhang zu anderen Straftaten hergestellt werden kann.
Der Anwohner wurde durch den Angriff mit der Leiter leicht verletzt. Nach bisherigem Ermittlungsstand kam der Hund nicht zu Schaden.
Aufgrund einer offensichtlichen psychischen Ausnahmesituation mussten die Polizeibeamten den 25-jährigen Tatverdächtigen schließlich in eine Fachklinik einweisen.
Den 25-Jährigen erwarten mehrere Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung und wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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