Motiv schützt nicht vor Strafe
Hitlergruß aus Protest kommt teuer zu stehen

Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes lässt kaum Spielraum. | Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
  • Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes lässt kaum Spielraum.
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FÜRTH (dpa) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen Mann in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er aus Protest gegen einen AfD-Stand in der Innenstadt den Hitlergruß gezeigt hatte. Der 47-Jährige hatte angegeben, ein Gegner der AfD zu sein und mit der Geste seinen Unmut gegen die Politik der Partei zum Ausdruck gebracht zu haben, teilte das Amtsgericht Fürth mit.

Das Amtsgericht hatte den Mann in erster Instanz im Jahr 2019 zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt. Das Landgericht bestätigte nun das Urteil, gegen das der Angeklagte Berufung eingelegt hatte.

Die Verwendung von Nazisymbolen müsse sich auch in solchen Fällen der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes zufolge in engen Grenzen bewegen, hieß es zur Begründung. Im vorliegenden Fall hätten viele Passanten - darunter Polizisten - die Gesten gesehen und zusätzlich die gerufenen Naziparolen des Mannes wahrnehmen können. Allein elf Zeugen wurden vernommen. Für sie seien die Parolen nicht eindeutig als Protest wahrnehmbar gewesen.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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