Umfrage ++ Auch auf Hauptverkehrsstraßen
Beschlossen: Stadt Nürnberg tritt der Tempo 30-Initiative bei!

Nürnbergs Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“. | Foto:  © Fokussiert/stock.adobe.com
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NÜRNBERG (nf/pm) - Tempo 30 in Nürnberg - auch auf Hauptverkehrsstraßen? Eine gute Idee? Der Verkehrsplanungsausschuss hat  jedenfalls in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. September 2022, beschlossen, dass die Stadt Nürnberg der Initiative  „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitreten wird - so wie mehr als 275 weitere Städte und Gemeinden. Ziel sei es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Lärm- und Schadstoffbelastungen zu reduzieren und den öffentlichen Raum neu zu beleben.

Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ spricht sich dafür aus, es Städten und Gemeinden zu ermöglichen, Tempo 30 dort anordnen zu können, wo sie es für sinnvoll erachten. Bislang erlaubt die gültige Rechtslage es in vielen Fällen nicht, auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 anzuordnen. Dies setzt eine besondere Gefahrenlage voraus. Dabei senke eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde das Risiko schwerer Unfälle im Straßenverkehr erheblich. In Wohngebieten, im Umfeld schützenswerter Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen oder Pflegeheime sowie in begründeten Einzelfällen gilt bereits Tempo 30, sodass das Potenzial für weitere Tempo-30-Regelungen in Nürnberg nahezu ausgeschöpft ist.

„Mit einem Erfolg der Initiative wäre die Regelgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen nicht sofort überall Tempo 30, der Stadtrat hätte es aber in der Hand, auf einzelnen Straßen Geschwindigkeiten unter 50 Kilometer pro Stunde zu beschließen. Diesen Ansatz halte ich für absolut wichtig“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.

Die Forderung

Konkret fordert die Initiative den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.
https://www.lebenswerte-staedte.de/

Tempo 30 in Nürnberg auch auf bestimmten Hauptverkehrsstraßen?
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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