Guter Tag für die Bratwurst
Nürnberger“ ist und bleibt geschützt
NÜRNBERG - Das Europäische Parlament hat das so genannte Qualitätspaket angenommen und damit das für den Schutz der Nürnberger Bratwurst wichtige Siegel „geschützte geographische Angabe – g.g.A.“ bestätigt.
Damit bleibt es dabei, dass nur solche Bratwürste die Bezeichnung „Nürnberger Rostbratwurst“ tragen dürfen, die nach traditionellen Rezepten in Nürnberg hergestellt werden – die Verarbeitungsschritte müssen dabei wirklich in Nürnberg erfolgen. Hierzu sagt Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas: „Das ist ein guter Tag für die Nürnberger Bratwurst. Sie bleibt wie bisher geschützt. Dies sichert Arbeitsplätze in großen wie kleinen Betrieben.“ Gemeinsam mit dem Nürnberger Europaabgeordneten Martin Kastler hatte sich Fraas dafür eingesetzt, dass die Kriterien des Siegels „geschützte geographische Angabe – g.g.A.“ nicht zum Nachteil der Nürnberger Bratwurst verändert werden.
Weitere Informationen zum Schutz der Nürnberger Bratwurst gibt es im Internet unter
www.nuernberger-bratwuerste.de
Autor:Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg |
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