Ein Besuch pro Patient am Tag ++ Welche Ausnahmen gibt es
Klinikum Nürnberg lockert ab 7. Juni Regeln für Patientenbesuche
NÜRNBERG (pm/nf) - Ein Besuch pro Patient am Tag für die Dauer einer Stunde: Darauf können sich die Patientinnen und Patienten im Klinikum Nürnberg an allen Standorten freuen. Ab dem 7. Juni 2021 sind Besuche an den Standorten Nord und Süd im Zeifenster zwischen 15 und 19 Uhr (Einlass von 14:30 bis 18 Uhr) wieder erlaubt, in den Krankenhäusern Lauf und Altdorf montags bis freitags von 14:30 bis 17 Uhr, samstags und sonntags von 13 bis 17 Uhr. Besuche außerhalb der Besuchszeiten sind nur in besonderen Fällen und unter besonderen Umständen möglich. Hier ist eine Rücksprache mit der jeweiligen Station erforderlich. Ausgenommen von Besuchen bleiben Patientinnen und Patienten auf den COVID-19-Stationen und in den Notaufnahmen.
Getestet, geimpft oder genesen
Für Besuche gilt im Klinikum Nürnberg die sogenannte „3G“-Regel: getestet, geimpft oder genesen. Voraussetzung für den Einlass ist ein negativer COVID-19-Testnachweis. Das kann ein PCR-Test sein, nicht älter als 24 Stunden, oder ein Antigentest, der maximal 24 Stunden zurückliegt. Ausgeschlossen sind Selbsttests. Für Kurzentschlossene finden sich in der Nähe von Klinikum Nord und Süd externe Testungsmöglichkeiten am Bielingplatz, beim Langwasser-Bad oder am Franken-Center. In den Krankenhäusern Lauf und Altdorf sind ebenso keine Schnelltests für Besucher möglich – hier können Besucher aber auch die örtlichen Angebote nutzen.
Alternativ ist das Betreten des Klinikum-Geländes auch mit dem gültigen Nachweis einer vollständigen Impfung möglich. Dabei muss das Datum der Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Auch Genesene mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist, können ihren Lieben im Klinikum Nürnberg einen Besuch abstatten.
Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn sich der Zustand eines Patienten akut verschlechtert und die Angehörigen mit dem Schlimmsten rechnen müssen, kann auf die Vorlage eines Testnachweises am Eingang verzichtet werden – getestet wird dann auf der Station.
Weiterhin sind Besucherinnen und Besucher im Klinikum Nürnberg dazu verpflichtet, die Abstands- und Hygiene-Regeln einzuhalten und eine eigene FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Gelände. Zusätzlich müssen sie vor dem Besuch einen Besucherschein ausfüllen. Um mögliche Wartezeiten zu verkürzen, sollte dieser auf der Internetseite des Klinikums heruntergeladen und fertig ausgefüllt mitgebracht werden. Besuchsscheine liegen aber auch an den Haupteingängen bereit. Um Warteschlangen zu vermeiden werden die Besucher außerdem gebeten, den gesamten Zeitraum der Besuchzeiten zu nutzen.
Ausnahmen bei Geburten, in der Kinderheilkunde und für Begleitpersonen
Für Begleitpersonen gilt weiterhin: Sie dürfen nur in Ausnahmefällen auf das Klinikums-Gelände. Dazu zählen medizinisch notwendige Fälle – zum Beispiel, wenn Patienten schlecht zu Fuß und auf Hilfe angewiesen sind. Wer einen Angehörigen mit dem Auto zu einer Klinik, Ambulanz oder in eine Praxis bringt, braucht keinen Test. Wer jedoch mit auf die Station will, muss einen negativen COVID19-Testnachweis, Impfnachweis oder den Nachweis über eine überstandene Infektion mitbringen. Dieser Nachweis wird vor Ort kontrolliert.
Besondere Regelungen gelten auch in der Geburtshilfe und auf den Stationen der Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Kinder-und Jugendpsychiatrie. Hier kann nach wie vor ein Elternteil als Begleitperson mit aufgenommen werden. Ist die Mutter oder der Vater als Begleitperson dabei, darf zusätzlich eine Person für eine Stunde am Tag zu Besuch kommen. Auf der Neugeborenen-Station gibt es keine Einschränkungen. Hier können Eltern ohne zeitliche Beschränkung bei ihren Kindern sein.
Auch bei Geburten im Klinikum Nürnberg darf eine Begleitperson dabei sein. Diese wird vorher eingehend über eine mögliche COVID-19-Infektion befragt. Besteht ein begründeter Verdacht oder ist die Begleitperson gar positiv auf das Coronavirus getestet worden, darf sie zum Schutz aller werdenden Mütter, aller Neugeborenen und der Mitarbeiter den Kreißsaal nicht betreten. In diesem Fall kann eine andere Begleitperson die werdende Mutter in den Kreißsaal begleiten.
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