Regeln für Patienten
Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen fällt
MÜNCHEN (dpa/lby) - Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen vom 1. Februar an keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten laufen mit Ablauf des 31. Januar aus, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mitteilte. Aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen bleibt es dagegen weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderen...