Silvester
Nürnberg: Böllerverbote und Straßensperrungen im Überblick
NÜRNBERG – Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg informiert über Feuerwerksverbote und Straßensperrungen im Burgviertel an Silvester. Im Überblick: Feuerweksverbotsonen, Verkehrsbeschränkungen, Müll.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar. Es dürfen deshalb nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE-Zeichen haben. Feuerwerkskörper ohne diese Prüfzeichen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und führen immer wieder zu schweren Unfällen. Die herkömmlichen Silvesterfeuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ohne Erlaubnis nur am Dienstag, 31. Dezember 2024, und am Mittwoch, 1. Januar 2025, und nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden.
Feuerwerkverbotszonen
Generell dürfen keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden (Paragraf 23, Absatz 1, 1. Sprengstoffverordnung). Hierunter fallen in der Innenstadt insbesondere der Bereich rund um die Lorenzkirche, der Hauptmarkt (Frauenkirche) und der Jakobsplatz (Jakobs- und Elisabethkirche). Das Verbot gilt auch ohne Verbotsschilder.
In der Nürnberger Innenstadt gelten zudem folgende Verbotszonen: In dem in der Karte rot umrandeten Bereich von der Lorenzkirche über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hauptmarkt, Sebalduskirche bis Ölberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Dienstag, 31. Dezember, und Mittwoch, 1. Januar, ganztägig verboten (Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg vom 25.11.2024, amtliche Bekanntmachung mit Amtsblatt Nr. 25 am 4.12.2024).
In dem in der Karte blau umrandeten Bereich rund um die Burg (Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg) dürfen am Dienstag, 31. Dezember, zwischen 21 und 2 Uhr Feuerwerkskörper nicht abgebrannt und auch nicht mitgeführt werden. Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung dürfen zudem keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden (Silvesterverordnung der Stadt Nürnberg vom 15.12.2016).
An diesen beiden Verbotsbereichen weisen Hinweisschilder mit dem Aufdruck „Feuerwerk verboten – No Fireworks“ auf die Verbote hin. Die Polizei führt in diesen Bereichen verstärkt Kontrollen durch. An der Burg findet am Eingang zur Stadtfreiung eine Zugangskontrolle mit Taschenkontrolle durch einen Sicherheitsdienst statt. Mitgeführte Feuerwerkskörper, Gläser und Glasflaschen müssen abgegeben werden. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
Abschuss mit erlaubnisfreien Waffen verboten
Mit erlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „Kleinen Waffenschein“. Bei der Benutzung von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen kann eine Geldbuße bis zu 10 000 Euro verhängt, der „Kleine Waffenschein“ widerrufen und die Waffe eingezogen werden.
Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Burg
Um die Zufahrten im Burgbereich für Feuerwehr und Rettungsdienste und wegen der großen Menschenansammlungen freizuhalten, sind die Zufahrten zu folgenden Straßen von Dienstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 7 Uhr, gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Dazu werden an den Zufahrten Durchfahrtssperren aufgestellt. Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls von Dienstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.
Die Stadt Nürnberg bittet alle Personen, die Feuerwerkskörper abbrennen, diese Verbote und die Sicherheitshinweise, insbesondere den Sicherheitsabstand, zum Schutz für sich selbst, umstehende Personen und Anwohner zu beachten, Verpackungen und Reste der Feuerwerkskörper sowie mitgebrachte Flaschen wieder mitzunehmen und ordentlich zu entsorgen.
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