Nötigung
Nürnbergs Autokönig Zitzmann verurteilt!

Gemischte Gefühle: Christoph Zitzmann (53) nach dem Urteil auf dem Gang im Nürnberger Justizpalast. | Foto: Peter Maskow
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  • Gemischte Gefühle: Christoph Zitzmann (53) nach dem Urteil auf dem Gang im Nürnberger Justizpalast.
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NÜRNBERG – Urteil in Sachen Aktenzeichen 51 Cs 709 Js 1 02432/21 – der Promi-Prozess des Jahres: Frankens „Autokönig“ Christoph Zitzmann (53) muss wegen Nötigung im Straßenverkehr 8.000 Euro Strafe zahlen und einen Monat zu Fuß gehen!

Zuvor hatte der Staatsanwalt in dem öffentlichkeitswirksamen Verfahren – drei Prozesstage vor jeder Menge Publikum am Amtsgericht im Saal 60 des Nürnberger Justizpalastes – in seinem Plädoyer wegen Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte eine Gefängnisstrafe beantragt, die zu einer Geldstrafe (150 Tagessätze zu je 200 Euro) gewandelt werden sollte. Plus neun Monate Führerscheinentzug!

Richter Weißschädel folgte diesem Knallhart-Antrag nicht – aber auch nicht jenem der drei Top-Anwälte Zitzmanns. Die Verteidiger hatten einen Freispruch für angemessen gehalten, zu viele Ungereimtheiten seien in den Zeugenaussagen der Polizeibeamten zu finden gewesen. Der Vorsitzende hielt es aber für erwiesen, dass Ex-Autohändler Zitzmann (lebt inzwischen in der Schweiz von 8.000 Franken monatlich als Geschäftsführer einer AG) in der Neujahrsnacht 2021 gegen 1.45 Uhr am Laufertorgraben bei einer Verkehrskontrolle absichtlich eine Vollbremsung mit seinem Mercedes ML 55 AMG hingelegt hat, so dass Polizeihauptkommissar Rene T. („So eine Aktion hab ich in meinem ganzen Berufsleben noch nie erlebt!") ihm mit seinem VW-Bus hinten drauf krachte. Gesamtschaden rund 23.000 Euro.

Der Tatbestand der Nötigung sei damit erfüllt. "Das ist bei so einer Vollbremsung selbst dann der Fall, wenn es nicht kracht", so der Richter. Die weiteren Anklagepunkte des Staatsanwalts sah er nicht als zutreffend an. Zitzmann bekomme weder einen "Promibonus noch einen Promimalus". Für den Autokönig habe die Tatsache gesprochen, dass er nicht vorbestraft ist und – außer einer alten Temposünde – ein blütenweißes Bundeszentralregister hat. Dort findet sich künftig zwar ein Eintrag wegen Nötigung, als vorbestraft gilt er aber mit 40 Tagessätzen nicht, das wäre erst ab 90 Tagessätzen der Fall gewesen.

Eine Woche hat Zitzmann nun Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Ob er es tut? "Weiß ich noch nicht", sagt er dem MarktSpiegel. Erstens sei der Erfolg ungewiss. Und zweitens: "Jeder Prozesstag kostet mich rund 5.000 Euro. Das muss man sich gut überlegen."

Autor:

Peter Maskow aus Nürnberg

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