Bundesrat billigte Steuererleichterungen
Weniger Steuern im Café und mehr Lohnersatz für Eltern
REGION (dpa) - Das nächste Hilfspaket in der Corona-Krise ist beschlossen - diesmal profitieren berufstätige Eltern, Gastwirte und Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Der Bundesrat billigte am 5. Juni 2020 mehrere Steuererleichterungen und längeren Lohnersatz für Mütter und Väter, die wegen der Kinderbetreuung gerade nicht arbeiten können. Die Details:
AUSGLEICH FÜR VERDIENSTAUSFALL
Viele Kinder dürfen weiter nicht jeden Tag in die Kita oder die Schule. Wenn Eltern wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können, gleicht der Staat einen Teil ihres Verdienstausfalls aus. Dieser Lohnersatz kann jetzt deutlich länger fließen als zunächst geplant: statt bisher 6 künftig bis zu 20 Wochen. Jedes Elternteil bekommt Anspruch auf 10 Wochen Entschädigung, Alleinerziehende auf 20 Wochen.
Der Staat zahlt 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens aber 2016 Euro im Monat. Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf sind und dass es sonst ,,keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit" gibt. Dabei gilt allerdings eine Betreuung parallel zur Arbeit im Homeoffice derzeit als zumutbar.
Lohnersatz gibt es mit dem Beschluss der Länderkammer auch für die Betreuung von Menschen, die wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und deren Einrichtungen oder Werkstätten wegen der Pandemie geschlossen sind.
WENIGER STEUERN FÜR RESTAURANTS UND CAFÉS
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird vorübergehend gesenkt. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Pandemie große Umsatzeinbrüche haben.
Zunächst beschlossen Bundestag und Bundesrat, diese Steuer ab Juli für ein Jahr von 19 auf 7 Prozent zu reduzieren. Durch die Einigung des Koalitionsausschusses auf eine weitgehendere Steuersenkung dürfte das aber schon bald überholt sein. Geplant sind dann folgende Steuersätze: Vom 1. Juli bis 31. Dezember fallen auf Speisen 5 Prozent und auf Getränke 16 Prozent an. Von Januar bis Juni 2021 sind es dann für Speisen 7 und für Getränke 19 Prozent.
Die Opposition hatte kritisiert, diese Hilfe wirke nur, wenn die Restaurants wieder ausreichend Umsatz machten. Außerdem würden Kneipen, Bars und Clubs vergessen, da für Getränke weiter ein höherer Steuersatz gilt.
STEUERFREIE ZUSCHÜSSE
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben in diesem Jahr größtenteils steuerfrei. Das bedeutet bares Geld für Millionen Bürger, die wegen der Pandemie gerade in Kurzarbeit sind. Viele Firmen haben angekündigt, das Kurzarbeitergeld ihrer Angestellten aufzustocken - weil besonders Geringverdiener sonst längerfristig kaum über die Runden kommen.
Die Steuerbefreiung gilt laut Gesetz für Zuschüsse ,,bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt". Konkret bedeutet das etwa bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen von 2500 Euro und 40 Prozent weniger Arbeitszeit: Der Staat stockt das übrig bleibende Nettoeinkommen von 1500 Euro zu Beginn der Kurzarbeit mit 600 Euro Kurzarbeitergeld auf. Der Arbeitgeber kann dann bis zu 200 Euro steuerfrei dazugeben.
Auch sogenannte Corona-Prämien, die Arbeitgeber für besondere Leistungen während der Pandemie zahlen, bleiben bis zu 1500 Euro steuerfrei.
SELBSTSTÄNDIGE KÜNSTLER
Die Länder setzen sich dafür ein, dass auch selbstständige Künstler stärker unterstützt werden - das ist allerdings bisher nur ein Vorschlag an die Bundesregierung. Der Bundesrat plädierte am Freitag für einen pauschalen monatlichen Zuschuss, mit dem Einnahmeverluste abgefedert werden sollen. Auch für Kinos sollte es direkte Zuschüsse geben. Die Bundesregierung kann nun entscheiden, ob und wie sie die Anregung aufgreift.
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