Klage abgewiesen
BGH: Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Corona-Lockdown!

Symbolfoto: © BillionPhotos.com / stock.adobe.com
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KARLSRUHE (dpa/mue) - Betroffene der Corona-Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für etwaige Einnahmeausfälle.


Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen jetzt in einem Pilotverfahren die Klage eines Gastronomen und Hoteliers gegen das Land Brandenburg ab, der im Frühjahr 2020 weitgehend schließen musste.
 Hilfeleistungen für von der Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung, so der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zu innerstaatlichem Ausgleich. Die nähere Ausgestaltung bleibe dem Gesetzgeber überlassen. In der Pandemie sei der Staat dieser Verpflichtung durch die Auflage von Hilfsprogrammen nachgekommen. 
Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Möglich wäre nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung hat grundsätzlichen Charakter, denn die Land- und Oberlandesgerichte orientieren sich in aller Regel daran – bundesweit sind nach Herrmanns Worten viele ähnliche Verfahren anhängig.


Um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 das öffentliche Leben heruntergefahren; auch die Gastronomie musste wochenlang schließen. Essen und Getränke konnten nur zum Mitnehmen verkauft werden, Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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