Gericht fällt Urteil
Sturz beim Kaffeeholen zählt als Arbeitsunfall
BERLIN / DARMSTADT (dpa/tmn) - Wer beim Kaffeeholen im Büro stürzt, hat einen Arbeitsunfall. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (AZ: L 3 U 202/21) in einem Urteil, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. In dem konkreten Fall war eine 57-jährige Angestellte auf dem Weg zum Getränkeautomaten auf nassem Boden ausgerutscht. Dabei verletzte sie sich an der Lendenwirbelsäule. Die Unfallversicherung erkannte dies nicht als Arbeitsunfall an. Die Begründung: Der...