Heißes Eisen Organspende
Bundestag hat abgestimmt: Es bleibt bei der Zustimmungspflicht für Organspenden
FRANKEN (nf) - Heute lehnte der Bundestag eine tiefgreifende Reform zur Organspende-Thematik ab. Mehrheitlich entschieden sich die Abgeordneten für die sogenannte Zustimmungslösung (432 dafür, 200 dagegen, 37 Enthaltungen).
Im MarktSpiegel-Beitrag (Kasten, siehe oben, vom Dezember 2019) sind die verschiedenen Lösungen erklärt. In der Umfrage entschied sich übrigens die Mehrheit für die Doppelte Widerspruchslösung.
Für Organspenden bedarf es somit in Deutschland auch weiterhin einer ausdrücklich erklärten Zustimmung. Allerdings sollen Bürger beispielsweise in den Bürgerämtern regelmäßig auf das Thema Organspende aufmerksam gemacht werden, beispielsweise beim Abholen eines neuen Ausweises.
Katja Hessel, FDP-Bundestagsabgeordnete, Mitglied des FDP-Bundes- und Landesvorstandes und FDP-Kreisvorsitzende Nürnberg zu ihrer Entscheidung für den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende: „Ich habe für den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende gestimmt. Denn ich bin der Überzeugung, dass es das oberste Ziel sein muss, mehr Spendeorgane zu bekommen. Das darf aber nicht dadurch erreicht werden, dass die individuelle Selbstbestimmung ausgehöhlt wird. Schweigen darf nicht automatisch Zustimmung bedeuten. Spanien, mit den weltweit höchsten Spenderaten, hat zwar 1979 die Widerspruchsregelung eingeführt, wendet sie aber gar nicht an, sondern eine doppelte Zustimmungslösung. Trotzdem hat das Land weltweit die höchsten Spenderaten, seitdem es 1989 die staatliche Nationale Transplantationsbehörde eingeführt hat. Das zeigt, dass es in erster Linie verbindlicher Informationen, besserer Aufklärung und vor allem einem hohen Grad an Organisation und Transparenz bedarf, um das Ziel zu erreichen. Wir sollten diesen Weg auch einschlagen. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft kann uns das gelingen.“
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