Dashcam als rechtliches Risiko
(DAV/mue) - Dashcams sind derzeit ein Verkaufsschlager bei Autofahrern, die Nutzung der kleinen Kameras ist aber ein rechtliches Risiko. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft.
„Wer eine Autofahrt mit einer Dashcam dauerhaft dokumentiert, verstößt gegen das Datenschutzgesetz“, erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Nach der Montage im Auto sollte die Kamera nur bei einem konkreten Anlass eingeschaltet werden. „Wer wegen einer bevorstehenden Gefahrensituation die Dashcam einschaltet, verstößt nicht gegen die geltenden Gesetze“, so Walentowski weiter. Wichtig: Nutzer sollten prinzipiell beachten, dass die Aufnahmen auch gegen den Fahrer selbst benutzt werden können. Ebenfalls wichtig: Die Polizei kann im Falle eines Unfalles die Dashcam sicherstellen.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.