Guter Ruf gefährdet ++ Keine Verbindung zum Original
Dubai-«Oktoberfest» wird ein Fall für deutsche Justiz

Foto:  Oliver Berg/dpa/Symbolbild

DUBAI/MÜNCHEN (dpa) - Das geplante «Oktoberfest» in Dubai wird zum Fall für die Justiz. Am Freitag kommender Woche (25. Juni) verhandelt das Landgericht München I über eine einstweilige Verfügung der bayerischen Landeshauptstadt gegen die Veranstalter des Dubai-«Oktoberfests», wie eine Sprecherin bestätigte. Zuvor hatte die «Mediengruppe Münchner Merkur tz» darüber berichtet.

Unter dem Motto «Oktoberfest goes Dubai» werde der unzutreffende Eindruck erweckt, das Oktoberfest ziehe in diesem Jahr nach der erneuten corona-bedingten Absage in München nach Dubai um, hatte das Wirtschaftsreferat schon Mitte Mai mitgeteilt. Die Stadt verlangt von den Organisatoren eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sie sich bereiterklären, nicht mehr mit dem Oktoberfest München für ihr Event zu werben.

«Es ist aus Sicht der Landeshauptstadt München erschreckend, dass Dritte die Absage zum Anlass nehmen, sich selbst zu bereichern, indem sie den weltweiten guten Ruf des Oktoberfests ausnutzen und suggerieren, dass eine Verbindung zwischen dem Original und der Veranstaltung in Dubai bestehe», sagte der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU). «Ziel unseres rechtlichen Vorgehens ist es, den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfestes zu schützen.»

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.