Naturpark Fränkische Schweiz
Klage gegen neue Windrad-Regelungen!

- Windräder ragen aus dem Wald und erreichen eine Höhe von weit über 200 Metern. Die größten derzeit errichteten Windkraftanlagen liegen etwa bei bei einer Fundamentfläche von etwa 600 m². Rund 900 Kubikmeter Beton und 150 Tonnen Baustahl braucht man für Windanlagen über 200 Meter.
- Foto: Daniel Vogl/dpa
- hochgeladen von Nicole Fuchsbauer
- Widerstand gegen Ausbau der Windräder im Naturpark Fränkische Schweiz
- Gegner gehen vor Gericht
- Nun sollen sich Landtag und Staatsregierung äußern
München (dpa/lby/nf) - Gegner des Neubaus von weiteren Windrädern haben Popularklage gegen neue Regelungen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht: Der Verein für den Schutz des Naturparks Fränkische Schweiz will so den Bau von Windrädern in dem 1968 gegründeten Naturpark verhindern. Die Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhält Unterstützung aus ganz Bayern.
Nun haben Landtag, Staatsregierung und mögliche übrige Beteiligte Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Nach Angaben der Kläger läuft die Frist bis zum 9. Mai. Das Gericht bestätigte diesen Termin.
Danach wird das Gericht darüber entscheiden, ob die Klage zulässig und begründet ist. Dann wiederum liege es im Ermessen der zuständigen Richter, ob eine mündliche Verhandlung angesetzt werde, hieß es.
Klage gegen Neuregelungen
Die Gründe der Ablehnung sind u.a. Lärmbelästigungen, Schattenwurf und Bodenversiegelung durch die teils weit über 200 Meter hohen Anlagen, die Verschandelung der Natur und mangelnden Tier- beziehungsweise Vogelschutz.
- Die Popularklage des Vereins wendet sich konkret gegen Änderungen des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und der Bauordnung, die den Bau von Windkraftanlagen erleichtern und Abstände zu Grundstücksnachbarn verringern. Außerdem kann die Staatsregierung größere Windparks demnach selbst beschließen. Bisher waren hier wie bei kleineren Projekten die Landratsämter zuständig.
Die Grundstücksnachbarn würden benachteiligt und ihre verfassungsrechtlich verbürgten Rechte verletzt, argumentiert der Verein, der dabei nach eigenen Angaben von rund 30 weiteren Bürgerinitiativen und Vereinen aus unterschiedlichen Teilen Bayerns unterstützt wird.
Popularklage ist Jedermannsrecht
Mit einer Popularklage kann jedermann eine mögliche Verfassungswidrigkeit einer bayerischen Rechtsvorschrift prüfen lassen. Er muss dazu darlegen, dass ein durch die Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird.
Vor allem bei Altötting hatte der Streit um einen geplanten Windpark - den größten in Bayern - hohe Wellen geschlagen. Bürgerinnen und Bürger in Mehring stimmten mit großer Mehrheit gegen Windräder auf ihrem Gemeindegebiet.
Kommentare