Bayern bekommt Volksbegehren zur Abberufung des Landtags
MarktSpiegel-Umfrage: Ist der Bayerische Landtag wirklich überflüssig?
MÜNCHEN (dpa/lby) - Im Oktober können die Wahlberechtigten in Bayern in einem von einem «Querdenker»-Bündnis initiierten Volksbegehren dafür unterschreiben, dass der Landtag abberufen wird. Ein entsprechender Antrag sei zugelassen worden, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Sollten vom 14. bis 27. Oktober mehr als eine Million Wahlberechtigte unterschreiben, nähme das Volksbegehren die Schwelle in den Landtag. Zuvor hatten Bayerischer Rundfunk (BR) und «Süddeutsche Zeitung» berichtet.
Antragsteller ist das «Bündnis - Landtag - Abberufen». Ihrem Antrag auf ein Volksbegehren stimmte das Innenministerium am 27. Juli zu, nachdem klar war, dass die Voraussetzung von mindestens 25.000 Unterschriften erfüllt war. In allen bayerischen Gemeinden werden in den zwei Wochen im Oktober Listen für Unterschriften ausliegen. Laut Innenministerium ist es das erste Volksbegehren dieser Art in Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg.
Auf der Internetseite der Antragsteller heißt es, in Deutschland werde über Ermächtigungen und Verordnungen durchregiert. Der Landtag sei aktuell überflüssig, habe momentan keine Gesetzgebungskompetenz mehr. Auch die Staatsregierung brauche aktuell niemand.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem BR: «Was mich etwas besorgt macht, ist dass die Betreiber dieses Volksbegehrens ganz eindeutig aus der Querdenkerszene kommen und unser ganzes demokratisches System - praktisch alle Parteien, die im Landtag vertreten sind - als völlig untauglich bezeichnen.»
Walther Michl, Verfassungsrechtsexperte und Akademischer Rat an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, sagte dem BR, der Bund habe mit dem Infektionsschutzgesetz und den Verordnungsermächtigungen darin sehr viel Macht an sich gezogen. Das heiße aber nicht, dass der bayerische Landtag überflüssig wäre. Die Dinge, die er nach wie vor mache, stünden bloß weniger in der Öffentlichkeit.
Kann man den Landtag einfach so auflösen?
Normalerweise sind zehn Prozent der Stimmberechtigten für ein erfolgreiches Volksbegehren nötig. Derzeit sind das rund 940.000 Menschen. Im speziellen Fall, wenn es um die Abberufung des Landtags geht, gilt laut Artikel 18 der bayerischen Verfassung aber die absolute Zahl von einer Million wahlberechtigter Staatsbürger.
Fände sich die eine Million Unterstützer, ginge das Volksbegehren in den Landtag. Der könnte in dem Fall zustimmen - und sich damit selbst auflösen. Oder es käme zu einem Volksentscheid. Hier wäre eine einfache Mehrheit der Wahlberechtigten nötig, um den Landtag abzuberufen. Dann gäbe es Neuwahlen.
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