Alter Bundestag soll Schuldenbremse aufweichen
Neuer Bundestag konstituiert sich am 25. März

Im Bundestag muss umgebaut werden. Es gibt weniger Sitze und Parteien im neugewählten Parlament. | Foto: Michael Kappeler/dpa
  • Im Bundestag muss umgebaut werden. Es gibt weniger Sitze und Parteien im neugewählten Parlament.
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  • In knapp drei Wochen soll der frisch gewählte Bundestag erstmals zusammentreten. 
  • Bis dahin ist noch einiges zu organisieren, und der Plenarsaal muss umgebaut werden.

Berlin (dpa) - Der neu gewählte Bundestag kommt am 25. März - gut vier Wochen nach der Bundestagswahl - um 11 Uhr zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Das vereinbarte der Vorältestenrat des Parlaments in Berlin.

Das Übergangsgremium, bestehend aus der noch amtierenden Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) und Vertretern der neu gebildeten Fraktionen ist für den Termin der ersten Sitzung zuständig, außerdem für die Tages- und die Sitzordnung. Das Thema Sitzordnung wurde dem Vernehmen nach aber vertagt.

Nur wenig Zeit für Plenarsaal-Umbau

Der neue Bundestag muss laut Grundgesetz spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten. Der 25. März ist demnach der letzte mögliche Tag. Organisatorisch sind die Vorbereitungen dieses Mal schwieriger und für den Umbau der Stühle im Plenarsaal bleibt besonders wenig Zeit. Der Grund: In den kommenden zwei Wochen wird zunächst noch einmal der alte Bundestag zu zwei Sondersitzungen einberufen (13. und 18. März). Danach bleibt also nur noch eine Woche. Der neue Bundestag ist mit 630 Abgeordneten um 103 Sitze kleiner als der alte. Vertreten sind auch weniger Parteien.

Alter Bundestag soll Schuldenbremse aufweichen

Die Sondersitzungen gehen zurück auf Pläne von Union und SPD, die bei ihren Sondierungsverhandlungen eine Lockerung der Schuldenbremse vereinbart hatten, um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen. Außerdem geht es um das geplante sogenannte Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Die entsprechenden Grundgesetzänderungen soll der alte Bundestag noch beschließen, da Union und SPD im neuen wegen des Zugewinns von AfD und Linken für ihre Pläne wohl keine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit mehr erreichen würden.

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Was bei der konstituierenden Sitzung passiert

Bei der konstituierenden Sitzung wird dann in geheimer Wahl ein neuer Bundestagspräsident oder eine neue Präsidentin gewählt. Traditionell bekommt die stärkste Fraktion diesen Posten. Zudem werden Vizepräsidenten gewählt - ebenfalls geheim. Präsident und Vizepräsidenten leiten die Bundestagssitzungen und wachen über die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung. Sie können Abgeordnete ermahnen, ihnen das Wort entziehen oder sogar von Plenar- und Ausschusssitzungen ausschließen.

Üblich ist, dass aus jeder Fraktion ein Vizepräsident gewählt wird. Die AfD ging hier allerdings seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 immer leer aus. Alle ihre Kandidaten fielen durch. Das wird wahrscheinlich im neuen Bundestag nicht anders sein, auch wenn die AfD angesichts ihres Zuwachses auf den Posten besteht. Union und SPD haben schon signalisiert, dass aus ihren Reihen keine Zustimmung kommen wird.

Zwar sieht die Geschäftsordnung des Bundestags vor, dass jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten stellt. Das Grundgesetz schreibt aber auch vor, dass diese gewählt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss 2022 darauf verwiesen und klargestellt, dass der Anspruch einer Fraktion bei der Besetzung des Präsidiums unter dem Vorbehalt der Wahl stehe.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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