Umgang mit psychisch Kranken härten
Söder: Migrationspolitik ist uns über den Kopf gewachsen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (r, CSU) sagte die schrecklichen Ereignisse sind eine Folge falscher Migrationspolitik. Auch Migranten forderten die Sicherheit ihrer Familien ein. Mit Friedrich Merz sei er der gleichen Ansicht: Prinzip Null Toleranz und null Kompromiss. | Foto: Lukas Barth/dpa
  • Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (r, CSU) sagte die schrecklichen Ereignisse sind eine Folge falscher Migrationspolitik. Auch Migranten forderten die Sicherheit ihrer Familien ein. Mit Friedrich Merz sei er der gleichen Ansicht: Prinzip Null Toleranz und null Kompromiss.
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  • Nach dem Angriff auf eine Kindergartengruppe fragen sich viele, warum der Verdächtige noch im Land und auf freiem Fuß war. 
  • Bayerns Ministerpräsident Söder und sein Innenminister nennen Details.

Aschaffenburg/München (dpa) - Nach dem tödlichen Angriff auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg will Bayerns Ministerpräsident Markus Söder das Gesetz «härten», indem der Freistaat unter anderem die Unterbringung psychisch Kranker regelt. «Wir werden das Thema Psychiatrie, das PsychKHG, noch einmal für uns überprüfen und es härten», sagte der CSU-Politiker in München. «Fakt ist, es muss an der Stelle deutlich konsequenter gehandelt und die Rechtsvorgaben verschärft werden.»

Söder verliert Geduld

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) drückte Empörung aus: «Es reicht. Es reicht. Es reicht. Wie viel eigentlich noch? Mannheim, Solingen, Magdeburg, Aschaffenburg. Was kommt vielleicht als Nächstes? Das sind alles keine Zufälle, sondern die Folge einer Kette einer falschen, jahrelangen Migrationspolitik», sagte er in München. 24 Stunden nach der Tat sagt er einen harten Kursschwenk in der Migrationspolitik nach der angestrebten Regierungsübernahme im Bund voraus. Faktisch werde es «eine Grenzschließung für illegale Migration» geben. Darüber und über weitere Schritte habe er sich mit Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) verständigt.

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Hohe Anforderungen für angeordnete Unterbringung

Im Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) ist unter anderem geregelt, unter welchen Bedingungen Menschen mit psychischen Erkrankungen in Fachkliniken untergebracht werden können, wenn sie das Allgemeinwohl gefährden. Demnach darf eine solche Unterbringung nur angeordnet werden, wenn weniger einschneidende Mittel nicht gegen die Gefahr helfen - «insbesondere auch nicht durch die Hinzuziehung eines Krisendienstes und durch Hinzuziehung der oder des gesetzlichen Vertreters».

Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg eine gesetzliche Betreuerin - nachdem er wegen mehrerer Gewalttaten auffällig geworden und mindestens dreimal in eine Fachklinik eingewiesen, dann aber wieder entlassen worden war. Er wurde wegen einer psychischen Erkrankung auch mit Medikamenten behandelt.

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Abschiebung direkt aus der Psychiatrie?

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) deutete an, dass es bei einer Verschärfung der Regeln in dem Bereich auch um die Möglichkeit zur Abschiebung direkt aus der Unterbringung gehen könnte: «Bei Ausländern müssen wir aber natürlich dazu kommen, dass im Regelfall, wenn solche Situationen entstehen, dann unmittelbar jemand auch aus der Unterbringung gegebenenfalls ins Ausland abgeschoben werden kann.»

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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