Steuerhinterziehung
Starkoch Schuhbeck muss vor Gericht!
MÜNCHEN (dpa) - Der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck (73) muss wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Landgericht München I ließ die Anklage gegen ihn zu, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag bestätigte. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Schuhbecks Anwalt Sascha König wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zur Eröffnung des Hauptverfahrens äußern. Bereits zur Anklageerhebung im vergangenen Jahr hatte Schuhbeck nichts dazu sagen wollen.
Vor drei Jahren waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck bekannt geworden. In diesem Zusammenhang wurden auch seine Geschäftsräume durchsucht. «Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behörden zusammenarbeiten, um alle Vorwürfe zu entkräften», sagte der Koch damals. Er stehe «den Behörden in allen Fragen Rede und Antwort».
Wann der Prozess beginnen soll, war nach Gerichtsangaben zunächst noch unklar. «Termine wurden bislang noch nicht bestimmt», sagte der Gerichtssprecher.
Schuhbeck ist einer der bekanntesten Köche und Gastronomen der Republik. Er hat schon die Beatles und Charlie Chaplin bekocht, Bundeskanzlerin Angela Merkel und Queen Elizabeth II. - und immer wieder auch den FC Bayern München. Sein Name ist eine Marke. Er baute ein Firmengeflecht auf mit drei Restaurants, einem Catering-Service, einem Eissalon und Gewürzläden.
Im vergangenen Jahr wurde allerdings bekannt, dass Schuhbecks Imperium in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Er meldete Insolvenz an und begründete das mit dem Ausbleiben von Staatshilfen im Zuge der Corona-Pandemie.
«Nachdem die vollmundig angekündigten Staatshilfen bei mir bis heute ausgeblieben sind, muss ich für meine Betriebe Insolvenz anmelden», sagte Schuhbeck damals laut einer Mitteilung, die überschrieben war mit «Das nächste Corona-Opfer». Bis zuletzt habe er auf staatliche Finanzhilfen gehofft und private Gelder in sein Unternehmen gesteckt, ließ Schuhbeck damals mitteilen. «Doch jetzt ist Schluss.»
Allerdings hatte Schuhbeck nach Informationen des Bundesamtes für Justiz (BFJ) seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch für mehrere Arten von Unternehmen vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, leitete die Bonner Behörde Ordnungsgeldverfahren ein, wie das BFJ kurz nach Bekanntwerden des Insolvenzverfahrens auf Anfrage mitteilte.
Im Bundesanzeiger fehlten im Sommer die Bilanzen der «Schuhbeck's Holding GmbH & Co. KG» und «Schuhbeck's Partyservice GmbH und Co. KG» für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Deswegen wurden Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen eingeleitet, wie das Bundesamt mitteilte.
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.