Armutsrisiko für Erben?
UPDATE: Söder prüft Verfassungsklage gegen Erbschaftsteuer-Erhöhung!

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).  | Foto: Christoph Schmidt/dpa
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UPDATE:
Bayern ist mit seiner Kritik an der Novelle der Erbschaftssteuer unter den Bundesländern isoliert. Bei einer Umfrage im Finanzausschuss des Bundesrates stimmten 15 Länder gegen den Antrag des Freistaats, zur Abstimmung über das Jahressteuergesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nur Bayern selbst stimmte mit Ja, wie aus einem internen Abstimmungsprotokoll des Finanzausschusses der Länderkammer vom 6. Dezember hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt.

In dem Antrag hatte Bayern für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer sowie eine Erhöhung von Freibeträgen «innerhalb der engeren Familie» bei selbst genutztem Wohneigentum geworben.

Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch final zustimmen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zwischenzeitlich angekündigt, seine Regierung prüfe auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer. Es sei nicht fair, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen. «Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen», hatte der CSU-Chef in der «Bild» mitgeteilt.

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BERLIN (dpa) - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer. Das sagte er in einem Interview mit «Bild». Die neuen Regeln seien ungleich und damit ungerecht. Für die geplante Erhöhung im Jahressteuergesetz kritisierte der CSU-Vorsitzende Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Es sei fatal, dass «gerade ein FDP-Minister Steuern erhöht und gleichzeitig Rekordschulden macht. Das ist total unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern.»

Der Bundestag hatte am Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Ab Januar: Erben darf nicht zum Armutsrisiko werden!

Söder sagte, seine Regierung sei für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Es sei nicht fair, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen. «Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen», sagte der CSU-Chef.

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hatte vor allem die Union bereits vor einer Erhöhung durch die Hintertür gewarnt. Konkret geht es vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts um eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Kosten zukommen. Bayern hat sich im Bundesrat bereits für eine Erhöhung von Freibeträgen eingesetzt.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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