Bayern will keine Erhöhung ohne Reform
UPDATE: Streit um Rundfunkbeitrag ein Fall für Karlsruhe?
- Es wurde über viele Monate diskutiert - jetzt steht die Entscheidung der Ministerpräsidenten an:
- Wird der Rundfunkbeitrag steigen?
- Die Ministerpräsidenten haben über Monate darüber gestritten, ob der Rundfunkbeitrag steigen soll. Ein Treffen sollte nun Klarheit bringen, doch der Fall geht weiter.
UPDATE:
Leipzig (dpa) - Der Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 18,36 Euro pro Monat. Die Ministerpräsidenten verschieben eine Entscheidung zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender. Im Dezember soll es weitere Beratungen geben, bestätigten mehrere Länder.
Die Länderchefs einigten sich bei ihrem Treffen in Leipzig zugleich auf umfangreiche Reformen für ARD und ZDF. Am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz begrüßte der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Verständigung auf die Rundfunkreform als «dringend erforderlich».
Ziel der Reformpläne ist es, effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten einzusparen - auch mit Blick auf die Entwicklung des Rundfunkbeitrags. So soll die Zahl der Radioprogramme in der ARD früheren Plänen zufolge sinken. Ebenso sollen demnach kleinere TV-Sender, die klassisch im Fernsehen ihr Programm fortlaufend ausstrahlen, wegfallen.
Streit um Rundfunkbeitrag ein Fall für Karlsruhe?
Die offene Frage des künftigen Rundfunkbeitrags könnte allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio klagen. Denn die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, gemäß einer Experten-Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren.
Die Länderchefs müssen sich eigentlich eng an der Empfehlung orientieren. Schon beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte.
In den vergangenen Monaten lagen die Positionen beim Rundfunkbeitrag weit auseinander. Länder wie Sachsen-Anhalt und Bayern sprachen sich immer wieder gegen eine Anhebung aus. In dieser Frage braucht es aber ein einstimmiges Votum. Weicht nur ein Regierungschef ab, kann eine Erhöhung nicht auf den Weg gebracht werden.
Die Gegner einer Erhöhung argumentierten, die Häuser hätten nicht genug getan, um sich selbst zu reformieren. Aktuell beträgt der Jahresbetrag für den Rundfunk neun Milliarden Euro. Befürworter sagten, Reformen würden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb müsse man den Häusern das Beitragsplus - auch mit Blick auf die Inflation - zugestehen.
Was ist der nächste Schritt?
Damit die strukturellen Reformen greifen können, müssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden.
In Staatsverträgen legen die Bundesländer seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Es geht etwa darum, wie viele Rundfunkanstalten es gibt und welche Programme angeboten werden.
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Leipzig (dpa) - Nach Monaten hitziger Debatten stehen die Ministerpräsidenten vor einer Entscheidung zur Höhe des Rundfunkbeitrags. Voraussichtlich am Freitag stimmen die Länderchefs zudem über eine größere Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Vor allem beim Rundfunkbeitrag ist der Ausgang völlig unklar. Die Positionen liegen hierbei weit auseinander. Das zeigte sich bereits zu Beginn des Treffens.
Sachsen-Anhalt und Bayern wollen keine Erhöhung - sie betonen, dass zunächst Reformen greifen müssten. Andere Länder sind für eine Anhebung, auch mit Blick auf die erst langfristigen Effekte durch Reformen und die Inflation. Aktuell liegt der monatliche Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio bei 18,36 Euro.
Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, gemäß einer Experten-Empfehlung von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. Doch eine Einigung der Länder auf einen Anstieg konkret zum Jahreswechsel gilt als so gut wie ausgeschlossen. Finden die Länder keine Einigung, könnte der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Das war bereits 2021 der Fall.
Sportrechte, weniger Sender
Bei der Reform, die Medienpolitiker in den Ländern erarbeitet haben, sollen Strukturen geschaffen werden, damit die Medienhäuser effizienter organisiert sind und Kosten sparen. Geplant sind zum Beispiel die Streichung von kleineren TV-Sendern, eine Reduzierung der Radioprogramme der ARD-Häuser und eine Deckelung der Ausgaben für Sportrechte.
Zu Beginn des Treffens am Donnerstag in Leipzig sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) mit Blick auf eine Einigung: «Wie wir da eine kluge gemeinsame Position finden können, das ist schon eine echte Denksportaufgabe.» Einige Vertreter von Ländern mit kleinen Sendeanstalten wie dem Saarländischen Rundfunk wiesen auf die Notwendigkeit von Finanzierungsmitteln hin.
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