Verwaltungsgerichtshof lehnt Klage gegen 15-Kilometer-Regel ab
MÜNCHEN / ASCHAFFENBURG (dpa/lby/mue) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage eines Anwalts aus dem Kreis Aschaffenburg gegen die im Freistaat geltende 15-Kilometer-Regel abgelehnt. Der Antragsteller stammte nicht aus einem so genannten Hotspot und war daher nicht von der Regelung betroffen, wie ein VGH-Sprecher mitteilte.
Da der Inzidenzwert im Kreis Aschaffenburg unter 200 liegt, hätte die 15-Kilometer-Regel für den Antragsteller keine Auswirkungen, argumentierte das Gericht. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VGH ist nicht möglich. Der Jurist aus Aschaffenburg reichte den Antrag für einen Mandanten ein, da er die Vorschrift nicht als hinreichend bestimmt ansehe. Weder sei ersichtlich, was als touristisch zu werten ist, noch, wann von einem Tagesausflug auszugehen sei. Ein weiterer Antrag zur 15-Kilometer-Regel wurde aus dem selben Grund abgelehnt. Das Gericht wollte sich noch nicht festlegen, wann eine Entscheidung über die vier weiteren vorliegenden Anträge zur Rechtmäßigkeit der 15-Kilometer-Regel getroffen werde.
30 Landkreise und Städte in Bayern sind betroffen
Seit dem 11. Januar sind Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern rund um den Wohnort möglich, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) in der betreffenden kreisfreien Stadt oder im Landkreis mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche meldet. Stand Freitag gilt die Regel in 30 bayerischen Landkreisen und Städten.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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