Prognosen vorab veröffentlicht
Wahlleiter prüft Aiwangers Twitter-Post

Der Vorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, kommt zur Wahlparty der Freien Wähler.
Foto: Tobias Hase/dpa
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MÜNCHEN (dpa/mue) - Im Fall der von Freie Wähler-Parteichef Hubert Aiwanger vorab veröffentlichten Wahl-Prognosen prüft jetzt der Bundeswahlleiter, ob es sich um einen Verstoß gegen das Wahlgesetz handelt.


Demnach bestehe die Möglichkeit, dass Aiwanger mit seinem Twitter-Post gegen Paragraf 32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes verstoßen habe. In dem betreffenden Gesetzespassus heißt es: «Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.» Aiwanger, der auch stellvertretender Ministerpräsident in Bayern ist, äußerte sich bisher auf Anfragen nicht zu dem Vorfall; der Freie-Wähler-Chef hatte am Sonntagnachmittag auf seinem Twitter-Account die vorläufigen Prognose-Ergebnisse eines Umfrageinstituts veröffentlicht und dies gleich mit einem letzten Wahlaufruf für die Freien Wähler verbunden.

Der Tweet auf Aiwangers Profil wurde wenig später zwar wieder gelöscht, trotzdem gab es deutliche Kritik.
 Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder kritisierte seinen Stellvertreter bereits am Wahlabend und erneuerte jetzt seine Kritik. Aiwangers Verhalten sei eines stellvertretenden Ministerpräsidenten unwürdig, sagte Söder nach Teilnehmerangaben in einer CSU-Vorstandssitzung in München.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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