Prognosen vorab veröffentlicht
Wahlleiter prüft Aiwangers Twitter-Post
MÜNCHEN (dpa/mue) - Im Fall der von Freie Wähler-Parteichef Hubert Aiwanger vorab veröffentlichten Wahl-Prognosen prüft jetzt der Bundeswahlleiter, ob es sich um einen Verstoß gegen das Wahlgesetz handelt. Demnach bestehe die Möglichkeit, dass Aiwanger mit seinem Twitter-Post gegen Paragraf 32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes verstoßen habe. In dem betreffenden Gesetzespassus heißt es: «Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der...