Ausweis(e) nie aus der Hand geben!
WIESBADEN (pm) - Das Hotel erstellt beim Einchecken eine Kopie, das Fitnessstudio verlangt ein Pfand als Sicherheit: Für viele Menschen ist es nichts Ungewöhnliches, ihren Personalausweis an Fremde auszuhändigen.
Doch Unternehmen dürfen ihre Kunden gar nicht dazu auffordern. „Schon seit 2010 ist es Dritten grundsätzlich nicht mehr erlaubt, den Personalausweis zu kopieren, zu scannen oder als Pfand zu verlangen“, sagt Sascha Nuß, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. Ausnahmen, so informiert er weiter, gelten nur in wenigen Einzelfällen, etwa für einige Behörden, für Banken und Telekommunikationsanbieter.
Fast jeder dritte Deutsche hat Angst vor Betrug. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Infocenters. Trotzdem, so die Erfahrung, gehen viele recht sorglos mit ihren Daten um – etwa mit den gespeicherten Informationen im Personalausweis. „Der neue Ausweis enthält neben den sichtbaren Daten auch ein Speicher- und Verarbeitungsmedium, unter anderem für den elektronischen Identitätsnachweis. Das Personalausweisgesetz soll die sensiblen Daten und die neuen Funktionen vor Missbrauch schützen“, erklärt Nuß. Er rät Verbrauchern deshalb, das Dokument – aus gleichen Gründen ebenso den Reisepass – nicht aus der Hand zu geben. „Unternehmen müssen sich damit zufrieden geben, sich den Ausweis zeigen zu lassen, um beispielsweise eine Person zu identifizieren oder Angaben wie Alter und Anschrift zu überprüfen.“
Gesetz gilt für alte und neue Ausweise
Mit dem neuen elektronischen Ausweis können sich Kunden online, an Automaten oder Terminals identifizieren. Außerdem sind sichere Signaturen möglich, um Verträge, Urkunden oder Anträge digital zu „unterschreiben“. Doch auch der alte Ausweis enthält persönliche Informationen, die nicht in fremde Hände gelangen sollten. Denn sind die Daten einmal in Umlauf, lässt sich ihre Verbreitung nur noch schwer stoppen. Das Personalausweisgesetz soll die Missbrauchsgefahr eindämmen und gilt für den alten wie den neuen Ausweis.
Das müssen Sie wissen:
• Ausweise möglichst nie an Dritte abgeben. Eine Sonderregelung gilt für einige Behörden, beispielsweise die Polizei.
• Von Fremden keine Kopien des Ausweises anfertigen lassen. Ausnahmen: Banken sind aufgrund des Geldwäschegesetzes sogar dazu verpflichtet, die Daten aufzunehmen und zu speichern. Auch Telekommunikationsanbieter dürfen im Rahmen eines Vertragsabschlusses eine Kopie anfertigen.
• Wer es für notwendig hält, eine Kopie des Ausweises an Dritte weiterzugeben, sollte dort möglichst alle nicht erforderlichen Daten schwärzen.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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