Bei Verspätung: Anspruch auf Rückerstattung

Bild: © froxx - Fotolia

MÜNCHEN (vzb) - Bahnkunden haben nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch dann Anspruch auf anteilige Kostenerstattung, wenn eine Verspätung auf Unwetter, Erdrutsche oder Selbsttötung zurückzuführen ist.


Laut EU-Verordnung haben Reisende bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden ein Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Preises für die einfache Fahrt, ab zwei Stunden muss das Bahnunternehmen mindestens die Hälfte des Preises für die einfache Fahrt erstatten. Allerdings sehen die bisherigen Beförderungsbedingungen vieler Bahnunternehmen gewisse Ausschlusskriterien vor.

www.verbraucherzentrale-bayern.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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