Beitragsbemessungsgrenzen steigen im Jahr 2018 an: Ein Überblick
SERVICE (ex/fi) - Pünktlich zum Jahreswechsel geht es in Zeitungen und Fernsehsendungen wieder darum, was sich im kommenden Jahr alles ändern wird. Angefangen von neuen Regeln in Bezug auf die Steuer über Änderungen bei den Verkehrsregeln oder – wie dieses Jahr – bei den Verhaltensregeln im Internet. Unter den Tisch fallen bei der Fülle an Informationen Aspekte, die viele Verbraucher betreffen – und sich finanziell bemerkbar machen. Beispiel Grundfreibetrag: Obwohl er eigentlich jeden Bundesbürger betrifft, ist den wenigsten klar, dass er für das anstehende Jahr auf 9.000 Euro angehoben wird.
Veränderungen gibt es aber nicht nur hier. Auch beim Thema Kindergeld bekommen Eltern – laut der IHK München und Oberbayern - ab Januar 2018 ein paar Euro mehr. Betroffen von Anpassungen sind auch Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz GKV. Worum geht es hier? Besonderes Augenmerk verdienen zwei Rechengrößen, die JAEG und die BBG. Hinter beiden stecken einmal die Jahresarbeitsentgeltgrenze und zum anderen die Beitragsbemessungsgrenze. Diese Größen sind ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge der Versicherten sowie ob sich Kassenpatienten privat versichern dürfen. Rein vom finanziellen Standpunkt aus betrachtet ist die BBG besonders interessant.
Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?
Geregelt wird die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenzen unter anderem über § 223 SGB V. Allerdings nicht nur hier, sondern auch in anderen Teilen des Sozialgesetzbuches. Der Grund: Es gelten für die einzelnen Versicherungszweige der Sozialversicherung teils unterschiedliche Bemessungsgrenzen – etwa für:
- GKV und gesetzliche Pflegeversicherung
- Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Welche Bedeutung hat die Beitragsbemessungsgrenze? Es handelt sich um eine Rechengröße, bis zu deren Höhe beitragspflichtige Einnahmen für den jeweiligen Versicherungszweig zur Prämienberechnung herangezogen werden.
Klartext: Alle Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden zur Beitragsberechnung herangezogen. Für untere und mittlere Einkommensschichten, die im Regelfall Einkünfte unter der BBG erzielen, bedeutet dies, dass 100 Prozent des Einkommens für die Berechnung herhalten müssen. Verdient ein Versicherter mehr, sinkt der Anteil der Einkünfte, welcher für die Beitragsberechnung relevant sind.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ist übrigens ein Sonderfall. Hintergrund: Angestellte können sich – sofern die JAEG entsprechend der gesetzlichen Regelungen überschritten wird – privat gegen Krankheitskosten versichern. Arbeitgeber macht dies nicht von der Beitragszahlungspflicht, wie sie für gesetzlich versicherte Angestellte gilt, frei. Unternehmen müssen dann einen Beitragszuschuss zur PKV für betroffene Beschäftigte übernehmen. Und dessen Höhe orientiert sich an den geltenden Beitragsbemessungsgrenzen.
Wie haben sich diese im Jahr 2018 entwickelt
Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine der wichtigen Rechengrößen in der Sozialversicherung. Entscheidend für Veränderungen ist die Lohnentwicklung. Betrachtet werden jeweils die Löhne und Gehälter zwei aufeinanderfolgender Jahre und in ein Verhältnis zueinander gesetzt. Entsprechend dieses Ergebnisses erfolgt einmal im Jahr eine Anpassung der BBG durch die Bundesregierung.
Wie haben die Veränderungen in den vergangenen Jahren ausgesehen?
Kalenderjahr Rentenversicherung (West/Ost) Krankenversicherung
2014 5.950 Euro/ 5.000 Euro 4.050 Euro
2015 6.050 Euro/ 5.200 Euro 4.125 Euro
2016 6.200 Euro/ 5.400 Euro 4.237,50 Euro
2017 6.350 Euro/ 5.700 Euro 4.350 Euro
2018 6.500 Euro/ 5.800 Euro 4.425 Euro
Tabelle 1: Beitragsbemessungsgrenzen der letzten Jahre, gestaffelt nach GKV und RV sowie Ost und Westdeutschland
Das Bild dürfte auch für den Laien eindeutig sein. In den letzten Jahren (einschließlich 2018) sind die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Krankenversicherung gestiegen. Am größten war der Sprung in der Rentenversicherung Ost – mit 800 Euro. Die geringste Anpassung haben die Krankenkassen zu verkraften gehabt. Hier ist die Steigerung mit 375 Euro deutlich überschaubarer geblieben. Welche Folgen hat eine Anhebung der BBG in der Praxis eigentlich?
Wie wirkt sich das auf die Kosten aus?
Hebt die Regierung eine Rechengröße der Sozialversicherung an, bekommen dies die Versicherten zu spüren. Im Fall der BBG macht sich das Ganze allerdings nur für einen Teil der Renten- und Krankenversicherten bemerkbar. Der Grund ist die bereits angesprochene Tatsache, dass das Wirken der Beitragsbemessungsgrenze erst mit Einkommen, die darüber liegen, spürbar wird.
- Beispiel 1: Ein Angestellter verdiente 2017 einen sozialversicherungspflichtigen Lohn von 4.925 Euro. Für die Berechnung des Beitrags zur GKV (ohne Berücksichtigung des Zusatzbeitrags) wurden 4.350 Euro herangezogen. Der Versicherte hatte also 317,55 Euro zu zahlen. Auf das gesamte Einkommen umgelegt betrug der Beitragssatz damit nur noch 6,44 Prozent.
Hohe Einkommen profitieren also von einer niedrigen Beitragsbemessungsgrenze. Wie verändert sich die Situation, wenn das Einkommen gleichbleibt – aber die BBG angehoben wird?
- Beispiel 2: Der Angestellte aus Fall 1 verdient auch 2018 wieder 4.925 Euro. Da diesmal aber eine mit 4.425 Euro höhere BBG gilt, verändert sich das Ergebnis der Berechnung. Es werden jeden Monat 323,03 Euro an die Krankenkasse aus dem Lohn abgezogen. Damit erhöht sich der reale Beitragssatz auf das Gesamteinkommen auf 6,6 Prozent.
Ähnlich sehen natürlich die Auswirkungen aus, wenn die BBG für die Rentenversicherung betrachtet wird. Allerdings hat die BBG-Anhebung auch noch andere Auswirkungen. Es steigt in diesem Fall nicht nur das Einkommen, welches für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Der Gesetzgeber passt damit auch die Höhe der Beitragszuschüsse für die PKV an.
Die BBG der Rentenversicherung hat darüber hinaus weitere Bedeutung – unter anderem für die Entgeltumwandlung in der Altersvorsorge oder die Besteuerung von Vorsorgeleistungen. Seit 2015 sind die Beträge, die einen Steuerabzug der Beitragszahlungen erlauben, an die Rechengrößen der knappschaftlichen Rentenversicherung gebunden.
Fazit: Die BBG 2018 im Auge behalten
Zum Jahreswechsel haben sich wieder diverse Änderungen ergeben. Verbraucher werden mit einigen Neuerungen direkt konfrontiert. Andere werden nur für einen Teil bzw. erst später spürbar. Hierzu gehört auch die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze. Sowohl in der Rentenversicherung als auch in der Krankenversicherung hat die Regierung eine Anpassung der BBG vorgenommen. Betroffen sind davon in erster Linie Beschäftigte mit höheren Einkommen. Aber auch der Bereich der Altersvorsorge wird – durch die steuerrechtliche Relevanz der Anpassung – von der neuen Beitragsbemessungsgrenze berührt.
Autor:MarktSpiegel Service aus Nürnberg |
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