Europawahl 2014: Wer darf wählen?

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Wer ist wahlberechtigt?
In Deutschland sind im Sinne Art. 116 Abs. 1 GG alle Bundes- und EU-Bürger, die in Deutschland leben, wahlberechtigt. Jedoch muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein.
Auch Bürger mit einer Staatsangehörigkeit aus einem anderen EU-Land dürfen wählen, solange sie älter als 18 Jahre sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben.

Was ist mit deutschen Auswanderern?
Diese dürfen ebenfalls wählen, sie müssen sich jedoch entscheiden: Soll die Stimme für Deutschland zählen oder für das jeweilige Land, in dem der Auswanderer nun lebt?

Wie erfahre ich, ob ich wahlberechtigt bin?
Jeder Wahlberechtigte erhält vor der Wahl per Brief eine Wahlbenachrichtigung. Dieses Dokument beinhaltet sämtliche Informationen, die für die Europawahl 2014 relevant sind: Wahlort, Räumlichkeit und Tag werden bennant und auch die Uhrzeit in der gewählt werden kann, wird mitgeteilt.

Autor:

Support marktspiegel.de aus Nürnberg

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