Kommunalwahlen in Bayern: Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte
Wie viele Stimmen habe ich?
Die Anzahl der Stimmen, die pro Wähler bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder abgegeben werden darf, ist gestaffelt nach der jeweiligen Einwohnerzahl. Sie finden die Anzahl ganz oben auf Ihrem Stimmzettel.
Gemeinderatswahlen
Die Anzahl der Stimmen entspricht bei Gemeinderatswahlen in Gemeinden ab 3.000 Einwohnern der Zahl der zu vergebenden Gemeinderatssitze (zwischen 16 und 80, s. hierzu Grafik auf S. 15). In Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern sind je nach Gemeindegröße zwischen 8 und 14 Ge-meinderatsmitglieder zu wählen. Die Anzahl der Stimmen richtet sich hier nach dem Wahl-vorschlag mit der höchsten Bewerberzahl. Im Höchstfall darf sie das Doppelte der Zahl der Gemeinderatssitze betragen. Sofern kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist, haben Sie doppelt so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind.
Kreistagswahlen
Bei Kreistagswahlen sind je nach Größe des Landkreises 50, 60 oder 70 Stimmen zu vergeben. Sofern kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist, haben Sie doppelt so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind.
Die folgenden Beispiele erläutern die Wahl der Gemeinderatsmitglieder beziehungsweise Kreisräte.
Beispiel 1
Bei dem in der Praxis wohl häufigsten Fall enthält der Stimmzettel mehrere gültige Wahlvorschläge. Sie können nur Bewerberinnen und Bewerber wählen, die namentlich auf dem Stimmzettel genannt sind. Dabei haben sie unterschiedliche Möglichkeiten, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen:
Nur ein Listenkreuz
Jede Kandidatin oder jeder Kandidat auf dieser Liste erhält eine Stimme. Kandidaten, die zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei, solche, die dreimal aufgeführt sind, drei Stimmen; Streichungen einzelner Namen sind möglich.
Kumulieren und Panaschieren und ggf. ein Listenkreuz
Auf diese Weise können Sie Ihre ganz persönlichen Kandidaten heraussuchen.
- Einzelnen Bewerbern dürfen Sie bis zu maximal drei Stimmen geben („kumulieren“).
- Sie können auch Kandidaten auf verschiedenen Listen ankreuzen („panaschieren“); damit können Sie für Kandidaten verschiedener Parteien und Wählergruppen stimmen.
- Wenn Sie nicht alle Stimmen für einzelne Kandidaten verwenden, können Sie zusätzlich eine Liste ankreuzen. Entsprechend der verbliebenen Stimmenzahl erhalten dann die aufgeführten Kandidaten dieser Liste, sofern sie von Ihnen
noch nicht einzeln gekennzeichnet wurden, in der Reihenfolge ab Platz 1 je eine Stimme. Mehrfach aufgeführte Personen werden entsprechend ihrer Mehrfachnennung berücksichtigt. Streichungen einzelner Namen sind auch hier möglich.
Sie dürfen nicht mehr als die vorgegebene Stimmenzahl vergeben. Wenn auf Ihrem Stimmzettel steht: „Jede Wählerin und jeder Wähler hat 16 Stimmen“, dürfen Sie maximal 16 Stimmen auf einzelne Kandidaten vergeben. Ein zusätzliches Listenkreuz wirkt sich nur aus, wenn Sie die Höchststimmenzahl nicht ausgeschöpft haben.
Beispiel 2
In kleineren Gemeinden kann es vorkommen, dass der Stimmzettel nur einen gültigen Wahlvorschlag enthält. In diesem Fall können Sie
- ein Listenkreuz setzen (und einzelne Bewerber streichen) oder
- einzelnen Bewerbern jeweils eine Stimme geben oder
- eigene Wunschkandidaten handschriftlich anfügen (bitte eindeutig bezeichenn mit Familienname, Vorname, Beruf)
Wichtig: Kumulieren und Panaschieren sind hier nicht möglich!
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr (www.innenministerium.bayern.de), Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (www.politische-bildung-bayern.de)
Autor:Marion Fink aus Nürnberg |
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