Krankheit schließt eine Spende nicht aus

Beim Votum für oder gegen eine Organspende gibt es kein Richtig oder Falsch. | Foto: Berliner Pressebüro
  • Beim Votum für oder gegen eine Organspende gibt es kein Richtig oder Falsch.
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Ergebnis der Telefonaktion zum Thema Organspende

Nürnberg - Ein Organspendeausweis dokumentiert den persönlichen Willen im Falle des Hirntods. Zum Tag der Organspende befragten MarktSpiegel-Leserinnen und -leser Heike Groh und Elisabeth Höfle vom Info-Telefon Organspende der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, ehe man einem Toten Spenderorgane entnehmen kann?

Zum einen muss der Hirntod des Spenders nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Das heißt, zwei Ärzte, die nichts mit der Transplantation zu tun haben, müssen unabhängig voneinander den Hirntod zweifelsfrei feststellen. Zum anderen muss für die Entnahme von Organen und Geweben eine Einwilligung vorliegen – entweder eine mündliche beziehungsweise schriftliche Einverständniserklärung des Verstorbenen. Das kann im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Oder aber die Angehörigen stimmen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zu.

Der Bedarf an Spenderorganen soll sehr hoch sein. Was wird am meisten gebraucht?

Ja. Der Bedarf an Spenderorganen ist weit größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe. Pro Tag versterben etwa drei Menschen in Deutschland, weil ein passendes Organ nicht rechtzeitig zur Verfügung. Am häufigsten werden Nieren benötigt. Es warten etwa dreimal so viele Menschen auf eine neue Niere, wie Transplantate vermittelt werden können.

Ich habe mich zur Organspende entschlossen. Welche Erfolgsaussichten haben Organübertragungen?

88 Prozent der transplantierten Nieren funktionieren noch nach einem Jahr, nach fünf Jahren sind es 74 Prozent. Bei den anderen Organen liegt die Rate nur geringfügig darunter. Auch Augenhornhäute sind beispielsweise gut transplantierbar: 95 Prozent haben ihre volle Funktionstüchtigkeit noch nach einem Jahr, 80 Prozent nach fünf Jahren

Wird man als Organspender registriert, wenn man einen Organspendeausweis ausgefüllt hat?

Nein, es erfolgt keine Registrierung. Es genügt, wenn man einen Ausweis ausfüllt und diesen stets bei sich trägt. Dadurch kann jeder Mensch zu jeder Zeit seine persönliche Entscheidung zur Organspende ändern. Man sollte aber immer daran denken, die Familie über die aktuelle eigene Entscheidung können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und zu informieren

Mein Sohn ist minderjährig und möchte einen Spendeausweis ausfüllen. Geht das?

Ja, laut Transplantationsgesetz Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

Welche Organe kann man denn überhaupt spenden?

Nach dem Hirntod können folgende Organe und Gewebe entnommen und übertragen werden: Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.

Meine Frau hatte vor zehn Jahren Krebs. Hat es für sie Sinn, sich einen Organspendeausweis zu besorge?

Durchaus. Ob Organe entnommen werden können, entscheidet sich erst im Falle eines Hirntodes. Es ist jedoch sinnvoll, wenn Sie Ihre Erkrankung mit Auftrittsdatum auf dem Ausweis vermerken. Wer eine akute Krebserkrankung oder eine HIV-Infektion hat, kann keine Organe spenden.

Ist es möglich, nur bestimmte Organe für eine Spende freizugeben?

Ja, Sie können in Ihrem Spendeausweis festlegen, welche Organe oder Gewebe Sie spenden würden und welche nicht. Begründen müssen Sie das nicht.

Woher bekomme ich einen Spendeausweis?

Sie können beim Infotelefon Organspende unter 0800/90 40 400 oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) angefordert werden (siehe Infokasten). Auch viele Krankenkassen, Krankenversicherungen, Apotheken, Krankenhäuser, Einwohnermeldeämter und Arztpraxen stellen Spendeausweise zur Verfügung. Aus dem Internet kann der Ausweis über www.organspende-info.de herunter geladen werden. Der Ausweis ist kostenlos.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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