Die Cannabis-Gesetzgebung variiert von Land zu Land
Andere Länder. Andere Sitten. Was lange Zeit vornehmlich für die Bundesstaaten in den USA gegolten hat, gilt mittlerweile für Cannabis, den Besitz und den Konsum ebenso – und zwar weltweit. Aktuell und spannend ist dieser Ansatz heute mehr denn je, denn mit der zunehmenden Legalisierung von Cannabis als verschreibungspflichtiges Medikament bei einigen Krankheitsbildern scheinen auch die Grenzen zum Freizeitkonsum aufzuweichen. Was wo erlaubt ist, verrät dieser Schwenk über die Cannabis-Regularien.
Cannabis in Deutschland. Seit 2017 ist Cannabis als Medizin anerkannt
Bereits Anfang 2017 ist der einstimmige Beschluss gefallen, in begründeten Einzelfällen Cannabis als Medizin anzuerkennen. Damit wurde der Weg gebahnt für eine Novellierung der Palliativversorgung. Verfügbar wird die einst verpönte Droge damit für Schwerkranke. Sie bekommen Cannabis als Medikament – also mit ärztlicher Verschreibung, aus der Apotheke, in kontrollierter Qualität und sogar mit der Option, dass sie die Kosten erstattet bekommen.
Im offiziellen Statement des Bundesministeriums für Gesundheit unter bundesgesundheitsministerium.de heißt es: „Das Gesetz, das im März 2017 in Kraft tritt, regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen. Bedingung dafür ist, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie etwa Multipler Sklerose oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein."
Für Konsum, Besitz, Kauf, Handel und Anbau gelten hingegen andere Regeln, wie der Deutsche Hanfverband unter hanfverband.de erklärt. Der Konsum von Cannabis sei demnach nicht verboten, stattdessen ist diese Gesetzgebung in Deutschland so: „Laut § 29 Absatz 1 Satz 1 und 3 des BtMG ist der Anbau, Handel, Kauf und Besitz strafbar, der "Konsum" taucht im BtMG jedoch nicht im Straftatbestand auf und ist somit straffrei. Doch: ohne Besitz ist der Konsum nur schwerlich möglich. Man müsste also bei einer Kontrolle o.ä. nachweisen, Cannabis nur konsumiert, aber nicht besessen zu haben.“
Cannabis in Polen. Der Konsum ist erlaubt, der Besitz ist eine Straftat
„Der Konsum selbst stellt in Polen keine strafbare Handlung dar. Der Besitz von Cannabis hingegen ist eine Straftat, die mit bis zu 3 Jahren Gefängnis geahndet werden kann“, heißt es unter dieser Webseite zur rechtlichen Situation in Polen. Wer in den Augen der polnischen Justiz zu verfolgen ist, sind vor allem Dealer und jene, die immer wieder wegen Cannabis auffallen. Die Staatsanwaltschaft in Polen hat – wenn eine Person mit Cannabis erwischt wird – die Möglichkeit, die Anklage aufrechtzuerhalten oder (ggf. aufgrund der zu geringen Menge) fallen zu lassen.
Von einer milderen Gesetzgebung zu sprechen, wäre hingegen falsch, denn im selben Atemzug wurde die Maximalstrafe für den Besitz großer Mengen an Drogen hochgesetzt. Die Folge: „Drogenhandel kann mit 10 bis 12 Jahren Haft bestraft werden, während der Besitz bis zu 10 Jahre Gefängnis nach sich ziehen könnte. Im darauffolgenden Jahr ließen Staatsanwälte und Gerichte aufgrund der neuen Legalisation insgesamt 2.200 Fälle fallen. 2013 stieg diese Zahl auf 3.100, 2014 sogar auf 4.273.“
Ein Blick über die Grenzen hinaus
Für viele andere Länder gibt es in punkto Cannabis-Konsum oder -Besitz andere Regelungen:
- Im Land des Cannabis, zumindest rangieren die Niederlande häufig in den Köpfen vieler auf diesem Platz, ist Cannabis übrigens nicht etwa legal, sondern wird hier vor allem toleriert. 500 Gramm pro Coffeeshop sind erlaubt. Fünf Gramm pro Kunde dürfen verkauft werden. Problematisch ist dabei nur die Tatsache, dass sowohl die Produktion als auch der Großhandel eigentlich illegal sind.
- In den USA gibt es verschiedene Regelungen. In Washington und Colorado ist Cannabis zwar legal, in Colorado jedoch sind Anbau und Verkauf auf sechs Pflanzen gedrosselt. In Washington braucht es für Verkauf und Kauf eine Lizenz, der Eigenbau ist hingegen verboten. Ähnliche Gesetzte brachten die Bundesstaaten Oregon und Alaska bereits vor einigen Jahren auf den Weg.
- In Prag, der Hauptstadt Tschechiens, die häufig mit dem Beinamen „Amsterdam des Ostens“ bezeichnet wird, sind 15 Gramm Marihuana erlaubt – und zwar explizit zum Eigenbedarf. Wer anbauen möchte, darf dies tun – allerdings nur fünf Pflanzen pro Mann und Nase. Der Handel war und bleibt hingegen ein illegales Manöver.
- Thailand und Frankreich fahren Marihuana-technisch ein- und denselben, strengen Anti-Drogen-Kurs. Haschisch kommt in diesen Ländern buchstäblich in einen Topf mit zahlreichen anderen harten Drogen. Der Effekt: Hohe Geldstrafen, Gefängnisstrafen und sogar eine Ausweisung auf Lebenszeit könnten beispielsweise in Thailand denjenigen drohen, die sich nicht an die Gesetze halten.
- Uruguay ist das Paradies für Marihuana-Fans: Privatpersonen dürfen sechs Pflanzen anbauen, Kleinproduzenten mögen sich in Clubs organisieren und erhalten so eine Erlaubnis für 99 Pflanzen. Monatlich dürfen 40 Gramm Marihuana gekauft werden. Aber Achtung: Für jede Pflanze muss eine staatliche Erlaubnis eingeholt werden, sonst droht eine Haftstrafe.
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