Handlungsanweisungen für Alten- und Pflegeheime
Keine regelmäßigen Visiten mehr!
ERLANGEN (pm/mue) - Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat Alten- und Pflegeheime nochmals über Besuchsregeln, Hygieneregeln sowie das Vorgehen bei Infektionsverdacht oder nachgewiesener Infektion unterrichtet. Wie das Erlanger Presseamt mitteilt, ist jede Pflegeeinrichtung nach den Vorgaben des Freistaats Bayern verpflichtet, einen Pandemiebeauftragten zu benennen, der bei einem Infektionsgeschehen alle Maßnahmen koordiniert und Ansprechpartner für die Behörden ist. Bei...