Wichtig - Bitte beachten
Badevergnügen in der Rednitz
FÜRTH (pm/ak) - Der Stadtrat hat das generelle Badeverbot in der Rednitz aufgehoben. Somit darf an der Uferpromenade im Bereich des alten Flussbades auf eigene Gefahr gebadet werden. Ausnahmen bilden aus Lärmschutz- und Sicherheitsgründen die zwei Badeverbotszonen von der Siebenbogenbrücke bis zum südlichen Ende der breiten Einstiegstreppe vor dem Anwesen Badstraße 8 (Kulturort) sowie vom nördlichen Ende der Einstiegstreppe am Interkulturellen Garten bis zur Maxbrücke. Untersagt ist auch das...