Wichtig - Bitte beachten
Badevergnügen in der Rednitz

Das Baden in der Rednitz ist erlaubt, aber geregelt. | Foto: Stadt Fürth, Sadi
  • Das Baden in der Rednitz ist erlaubt, aber geregelt.
  • Foto: Stadt Fürth, Sadi
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FÜRTH (pm/ak) - Der Stadtrat hat das generelle Badeverbot in der Rednitz aufgehoben. Somit darf an der Uferpromenade im Bereich des alten Flussbades auf eigene Gefahr gebadet werden.

Ausnahmen bilden aus Lärmschutz- und Sicherheitsgründen die zwei Badeverbotszonen von der Siebenbogenbrücke bis zum südlichen Ende der breiten Einstiegstreppe vor dem Anwesen Badstraße 8 (Kulturort) sowie vom nördlichen Ende der Einstiegstreppe am Interkulturellen Garten bis zur Maxbrücke.

Untersagt ist auch das Springen von der Fußgängerbrücke am Hardsteg. Ein Badeverbot im gesamten Verlauf der Rednitz gilt zudem bei Hochwasser und erhöhtem Abfluss (Meldestufe 1 des staatlichen
Hochwassernachrichtendienstes am Pegel Neumühle). Dies wird durch eine entsprechende Beschilderung an der Uferpromenade bekanntgegeben.
Die Stadt Fürth bittet alle Badenden, beim Schwimmen vorsichtig zu sein sowie um Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft und die geschützte Natur rund um den Waldmannsweiher. Wer vorsätzlich oder fahrlässig in den oben genannten Verbotszonen oder bei Hochwasser badet, kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5000 Euro belegt werden.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.fuerth.de/BadenRednitz.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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