Dr. Norbert Schäfer

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Panorama
Für den LBV ist die Rechtslage eindeutig: Wird im Rahmen einer Kartierung ein Biotopschutz ausgewiesen, hat sich der Grundstückseigentümer daran zu halten. | Foto: © Martin Valigursky-stock.adobe.com (Symbolfoto)

Am 17. Juli entscheidet der Bayerische Landtag über ein umstrittenes Begleitgesetz
LBV warnt vor einer Verwässerung des Volksbegehrens Artenvielfalt!

BAYERN (pm/vs) - Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) schlägt Alarm: Das morgen im Bayerischen Landtag zur Abstimmung stehende Volksbegehren Artenvielfalt und das dazugehörige Begleitgesetz verstoße gegen Bundesrecht und könne dem Naturschutz in Bayern schweren Schaden zufügen. Mit einer von der CSU-Fraktion eingebrachten Ergänzung entziehe, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäfer, die Regierungskoalition aus CSU und den Freien Wählern (FW) dem Naturschutz in Bayern eine wichtige Grundlage....

  • Bayern
  • 16.07.19
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