Panorama
Verstöße im Datenschutzrecht
Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen
LUXEMBURG (dpa) - Verbraucherschützer dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook klagen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer Verbandsklagen einreichen können, teilte der Europäische Gerichtshof mit. Dies stehe im Einklang mit dem Ziel der DSGVO, das vor allem darin bestehe,...