Gesundheitsamt Nürnberg unterliegt
Gericht: Bub darf mit Masern-Einzelimpfung in Kindergarten
NÜRNBERG (dpa/lby) - Ein Dreijähriger darf nach einem Gerichtsbeschluss mit einer in Deutschland nicht zugelassenen Masern-Einzelimpfung vorläufig den Kindergarten besuchen. Seinem Eilantrag gegen ein Betretungsverbot durch das Gesundheitsamt Nürnberg habe das Verwaltungsgericht Ansbach stattgegeben, teilte das Gericht am Freitag mit. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Die Eltern des Dreijährigen hatten demnach vor dem Wechsel...